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Ich bin sei 4mon. Krank geschrieben.Kann mein Arbeitgeber mich Kundigen?

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Was für eine Krankheit ist es denn? Wenn man nur wegen Grippe und kleineren Hustenanfällen zu hause bleibt und sich immer wieder krank schreiben lässt, dann kann der Arbeitgeber einen Arzt bestimmen, wenn er Zweifel an der Krankheit hat und dann auch u. U. eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen.

    Wenn Du in der Probezeit bist, dann ja!

    Sollte es sich um eine wirklich ernste Krankheit oder schwere Verletzung handeln, die die Ausführung der Arbeit beeinträchtigt oder verhindert, dann nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Selbstverständlich kann er dir wegen Krankheit kündigen. Entgegen weitläufiger Meinung ist das möglich, und zwar dann, wenn abzusehen ist, ob du wegen deiner Krankheit überhaupt noch einsetzbar bist und du wegen Folgeschäden nicht mehr voll erwerbsfähig sein wirst. Dann muss er sich nach einer anderen Kraft umsehen. Oder wenn der Betrieb ohne dich nicht arbeiten kann. z. B. als einziger Koch in einer Gaststätte und er Ersatz einstellen muss. Ist kein Freifahrtsschein mehr, der gelbe Zettel. Leider geht aus deiner Frage nicht hervor, was du beruflich machst. Könnte dann mehr erzählen...........

    Quelle(n): Vater war Personalchef
  • vor 1 Jahrzehnt

    Dass kommt auf deinen arbeitsvertrag an wenn davon dass wenn du länger als zb 4 monate krank bist dass er dich dann kündigen darf/kann dann schon wenn das nich dort steht dann darf er das nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    selbstverständlich kann er dich auch im krankenstand kündigen.

    hast glück das er es noch nicht getan hast.

    bekommst dein geld anschließend von der krankenkasse.

    dürftest eine gute kraft sein.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hier eine sehr gute und lesenswerte Darstellung aus verläßlicher Quelle:

    http://www.bund-verlag.de/aib/zeitschriften/pdf/ai...

    Ich zitiere z.B.: "Entgegen einer weit verbreiteten Fehlmeinung

    ist der Arbeitgeber auch wa¨hrend

    der Krankheit berechtigt, ein

    Arbeitsverha¨ ltnis zu ku¨ndigen. Dies bedeutet,

    dass dann, wenn Zweifel an der

    Rechtfertigung der Ku¨ ndigung bestehen,

    auch wa¨hrend der Krankheit die 3-Wochen-

    Frist fu¨ r die Einreichung einer mo¨glichen

    Ku¨ndigungsschutzklage eingehalten

    werden muss."

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich wurde nach 4 Wochen Krankheit gekündigt! Man hat mir gesagt, dass das geht, weil wir insgesamt nur 3 Angestellte sind!

    Aber ich würde mich auch an das Arbeitsgericht wenden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, solange Du ein ärztliches Attest bringst, welches Deine Krankheit bestätigst, kann er Dich nicht kündigen

    Allerdings würde ich Dir raten, geh zum Arbeitgeber und frag nach, welche der Betriebs Arzt ist, die meisten Arbeitgeber haben sowas. Oder frag bei Deiner Gewerkschaft, dann stehst Du was das Attest angeht auf der sicheren Seite.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kann er eigentlich nicht .

    Aber er kann es , wiederum doch !

    Er kann von Dir auch ein Schreiben, vom Arzt verlangen , wo die Frage an deinem Arzt steht : Wie lange der Patient noch krank und der Arbeit nicht zur Verfügung steht. ?

    Besser aus gedrückt , ist die Frage : Wann wird der Patient Voraussichtlich der Firma wieder zur Verfügung stehen !!??

    Kein Arzt , wird dir diese Frage beantworten , denn dann wäre er Haftbar und würde sich in ernsthafte Schwierigkeiten bringen !!

    Darauf hin kann eine Firma dich aus Betrieblichen Gründen Kündigen , was die auch bald tun wird wenn sie es nicht schon getan hat.

    Grund dafür ist : Du verursachst hohe Kosten , andere müssen deine Arbeit machen, und wenn Ersatz für dich auf Zeit eingestellt wurde , auch noch doppelte Kosten .!!!

    Da schaut keine Firma lange zu !!

  • Gyanda
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    eventuell wäre es eine Möglichkeit, falls deine Erkrankung auf einer dauerhaften Behinderung beruht, einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderte zu stellen... das würde erhöhten Kündigungsschutz mit sich bringen...

    Informationen darüber gibt dir dein örtliches Versorgungsamt.

    Übrigens:

    http://www.vdk.de/ - kann ich sehr empfehlen... das kostet nicht viel pro Jahr und sie machen gute Beratungen und vertreten einen im Notfall auch vor Gericht, glaub ich... informier dich einfach mal...

    LG

    Gyanda

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    das kommt darauf an was du fuer

    ein vertrag mit ihm abgeschlossen

    hast.

    wenn man krank ist kann man nicht

    gekuendigt werden.

    sonst gehst du vor das arbeitsgericht !!!

    Quelle(n): eigene
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