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Wo kann ich mich beschweren, wenn ich trotz Gerichtsurteil nach Monaten immer noch kein Arbeitszeugnis habe?
Ist dafür die IHK zuständig? Mein letzter Arbeitgeber verweigert mir bis heute mein Zeugnis. Selbst mein Geld muss ich schon per Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.
9 Antworten
- A*n*n*aLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn du ein Gerichtsurteil hast, ist dies auch vollstreckbar.
Das heißt, dein Anwalt lässt sich ( insofern die Klausel noch nicht angebracht ist ) eine Vollstreckungklausel auf den "Titel" geben. ( Gericht )
Anschließend kann er die Vollstreckung zur Herausgabe des Zeugnisses einleiten.
Dies einmal als grober Weg.
aber wie auch die anderen schon mitteilen, ohne Anwalt solltest du dies nicht angehen ( was zwar möglich ist, aber da solche Verfahren rechtlich immer komplizierter sind als wir annehmen, nicht anzuraten )
Je nach Dringlichkeit (z.B. würde ein neuer Job von diesem Zeugnis unmittelbar abhängig sein ) geht das Ganze auch per Einstweiliger Verfügung zur Herausgabe.
Aber ----- Dein anwalt wird das alles ermessen können.
Viel Glück
- vor 1 Jahrzehnt
Sanfte Lösung:
Schreibe dein Zeugnis selbst, schicke es Ihnen mit Rückumschlag und der Bitte um Gegenzeichnung.
Funzt i.A. ganz gut und du bist in jedem Fall zufrieden damit.
Quelle(n): eigene Erfahrung - Brian W. AshedLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ohne Anwalt wirst du nichts erreichen - ich habe selber schon erlebt, dass eine namhafte Versicherung um Rücknahme der Klage gebeten hat - und das Arbeitszeugnis trotzdem nicht geschickt hat.
Und befolge den Tipp, dir selber ein Zeugnis - sinnigerweise in Absprache mit deinem Anwalt - zu erstellen.
Denke aber daran, wenn das Zeugnis so ausgestellt wird, dann kannst du dagegen kaum noch vorgehen!
Ach ja, der Tipp mit dem Wunschzeugnis zuschicken - habe ich auch schon mal für eine Änderung erfolgreich praktiziert, damals noch auf Diskette, damit der Arbeitsaufwand schön gering wurde.
Und zur Frage was dir so ein Zeugnis nutzt - was glaubst du, welchen Eindruck eine Lücke in deinen Arbeitspapieren macht?????
- laeckyLv 4vor 1 Jahrzehnt
Annas Antwort ist überzeugend und vollständig.
Um zu verhindern, dass Dir Dein ehemaliger Arbeitgeber über das Zeugnis einen rein würgt und Du dann wieder endlose Verfahren ausfechten musst, kannst Du Dir Dein Zeugnis auch selber schreiben und es Deinem Ex-AG zuschicken. Hab ich auch schon mal gemacht, weil mir das Zeugnis meines Arbeitgebers nicht gefallen hat und unrichtig war. Entsprechend selbstbewusst aufzutreten erhöht Deine Chance!
Aber alles schön dokumentieren, auch das Anschreiben und ab damit zum Anwalt.
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- vor 1 Jahrzehnt
Die IHK ist dafür nicht zuständig, aber das Arbeitsgericht. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, also muss er Dir eins ausstellen.
Wenn Du befürchtest, daß das "qualifizierte" Zeugnis negativ ausfällt, kannst Du auch ein "einfaches" Arbeitszeugnis anfordern. (Im "qualifizierten" steht seine Beurteilung, Deiner Arbeitsleitung, Deines Verhaltens etc., während im "einfachen" lediglich Deine Tätigkeit beschrieben wird & wie lange Du im Unternehmen warst).
Falls Dir, durch das fehlende Arbeitszeugnis nachweisbar Nachteile entstehen (z.B. ständige Absagen auf Bewerbungen, wegen unvollständiger Unterlagen), kannst Du ihn auch auf Schadensersatz verklagen.
Viele Grüsse,
Ally
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn das Unternehmen der IHK angeschlossen ist, kann man da auf jeden Fall vorsprechen und als naechsten Deinen Anwalt bitten erneut in dieser Sache taetig werden. Wenn bereits ein Gerichtsurteil vorliegt, dürfte das kein Problem sein.
- Knut SLv 5vor 1 Jahrzehnt
zum anwalt gehen und einstweillige verfügung beantragen. mit entsprechender strafandrohung gehts meistens zügig -
aber was für ein zeugnis erwartest du von solch einem arbeitgeber.
schreib ein tätigkeitsprofil, erklär den sachverhalt und leg eine kopie des urteils bei - wird wahrscheinlich besser sein !!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ich gehe davon aus, dass Du auch hier Deinen Anwalt nochmals einschalten musst ;-( - nur, hast Du dich eigentlich mal gefragt, was dir so ein Zeugnis dann nuetzt?? Natuerlich, der AG darf nix negatives rein schreiben....
lg
Haarmonie