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Wie werde ich Freiberufler?
Ich möchte mir gerne neben der Arbeit mit meinem Hobby etwas dazuverdienen. Ist nicht sehr viel.
Ich hab gehört, wegen der Umsatzsteuer muss man einen Freiberuf anmelden. Wie macht man so was und was gibt es zu beachten?
7 Antworten
- vor 2 JahrzehntenBeste Antwort
Es gibt einen Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberuf. Du kannst dir das auch nicht frei aussuchen, das entscheidet z.B. auch das Finanzamt. Ich an deiner Stelle würde einen Termin für ein Informationsgespräch beim Gewerbeamt deiner Stadt machen.
Einen Freiberuf musst du, wie hier schon gesagt, beim Finanzamt anmelden. Für ein Gewerbe brauchst du einen Gewerbeschein, denn du für 20 € bei beim Gewerbeamt einer Stadt bekommst.
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. <3>Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. <4>Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen
http://bundesrecht.juris.de/estg/__18.html
Kleinunternehmen
Bei einem Gewerbe oder Freiberuf wird normalerweise keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Brutto-Vorjahresumsat 17.500 € sowie der voraussichtliche Brutto-Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € nicht übersteigen (§ 19 UStG Abs. 1).
Achtung: Bei diesen Grenzen handelt es sich um Umsatz, nicht um Gewinn!
Mehr dazu hier: http://www.klicktipps.de/gewerbe2.htm#umsteuer
Gewerbesteuer: Ein Freiberufler zahlt keine, ein Gewerbetreibender zahlt diese erst ab 24.400 € Gewinn (nicht Umsatz!)
Quelle(n): Informative Quelle http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm - vor 2 Jahrzehnten
Wenn Du Dich mit Deinem Hobby in Deutschland selbständig machen willst, wird das relativ viel Aufwand werden. Die einfachste Möglichkeit ist: Du gehst zum Gewerbeamt und meldest eine Einzelfirma an. Dann noch ein kurzes Schreiben ans Finanzamt, in dem Du über die erfolgte Gewerbeanmeldung informierst.
Vorteil: Das kostet zwischen 20,- bis 50,- Euro.
Nachteile: Im Falle es läuft nicht und durch die Tätigkeit entstehen Verbindlichkeiten, dann haftest Du privat. Das ist bei einem Hobbybetrieb aber unwahrscheinlich. Läuft es für Dich als Hobby akzeptabel, die groÃen Umsätze bleiben aber aus, dann werden die Behörden den Betrieb als "Liebhaberbetrieb" von Amts wegen schlieÃen. Das steht so nach 3-5 Jahren zur Diskussion.
Eine andere Option wäre eine englische Limited. Das ist aber etwas aufwendiger und rentiert sich eigentlich erst ab 5.000,- Euro Jahresumsatz.
In jedem Fall: Viel Erfolg!
- ~sina~Lv 4vor 2 Jahrzehnten
Hi Lu,
das habe ich auch mal (mit mäÃigem Erfolg) versucht *g*.
Habe zu diesem Zweck ein Gewerbe angemeldet, kostet 20€. Dabei gibt man dann an, ob das ganze als Haupt- oder Nebenverdienst laufen soll. Nach einiger Zeit meldet sich dann das FA.
Viel Erfolg :o)
- vor 2 Jahrzehnten
Gehe am besten zu deinem zuständigen Finanzamt oder Gewerbeamt, dort wird man Dir genaue Angaben machen.
Was ich sicher weis, ist dass du ein Gewerbe anmelden kannst,das sich dann nennt = Freiberufler im Nebenerwerb.
viele GrüÃe und viel Erfolg mit deinem Geschäft.
tischer 65
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- vor 2 Jahrzehnten
Sie müssen sich beim Finanzamt melden und bekommen
dort eine neue Steuernummer. Sie müssen dabei angeben,
in welchem Bereich sie tätig werden wollen.
Für Ihren Fall glaube ich nicht, daà Sie umsatzsteuerpflichtig
werden, da Sie wohl unter die "Kleinstunternehmerregelung"
fallen, d.h. Sie weder USt ausweisen müssen auf Ihren
Rechnungen noch sie dann abführen müssen. Man muÃ
schon sehr groÃen Gewinn machen, ehe man USt-pflichtig
wird. - Ach ja, und vergessen sie nicht, daà Sie bei den
Unterlagen immer rechnen müssen: verwechseln sie nie
den Umsatz mit dem Gewinn ;)
- Anonymvor 2 Jahrzehnten
das beste informatsion bekommst du bei Arbeitsamt