Von wem will jemand seinen Pflichtanteil holen, wenn es nichts mehr zu holen gibt?

Jemand meinte in seiner Antwort, dass man in Deutschland das Recht auf Pflichtanteil hätte.
Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Paar Schuhe.

Denn: Was, wenn der Erblasser (in meinem Fall der Vater) sein Vermögen und Geld noch kurz vor seinem Tod an seine Tochter und Einrichtungen (Kinderkrankenhaus und Kinderheim) vermacht hat?

Will man etwa dann gerichtlich das Geld dem Krankenhaus und dem Heim wegnehmen oder der Tochter, die ihr Haus mit dem Geld des Vaters fertig gebaut hat etwa wegnehmen, damit der verschmähte Sohn seinen Pflichtanteil bekommt?

Der Sohn kann klagen soviel er will, wenn kein Vermögen zum Erben mehr da ist.

Außerdem sind Eltern nicht verpflichtet ihre Kinder zu beerben, wenn sie nicht wollen.

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nacer2020-11-28T18:15:47Z

Nach dem Gesetz Gottes, nämlich dem Koran: Das Erbe wird nach den Verantwortlichkeiten von Jungen und Mädchen aufgeteilt (zweimal für den Jungen). Aber für Gaben nach dem Propheten Muhammad (Gebet und Erlösung seien auf ihm): maximal ein Drittel des Erbes.

Philotacke2020-11-28T16:06:41Z

Bei zwei verschiedenen Paar Schuhen geht das noch. Wenn Herr/Frau/ Gender/Transe sich wie so oft paar hundert Schuhe und anderes Gelump  angeschafft hatt ,wird das schwierig. ( Autos ,Häuser, Aktien )
Wenn sie dann noch über gemeinsame Kredite ,mit denen Sie die lieben Kiddis auch belasten, fröhlich vereint waren ...
dann gut Nacht Marie. Mir nie passiert und lustig ist das auch nicht.
Kommt aber immer häufiger vor in der Liebe.

Diana Sweet2020-11-26T10:27:42Z

Die Antwort von mytilena ist sehr gut und richtig. Ich denke hier muss man gar nichts mehr hinzufügen.

Brian W. Ashed2020-11-26T06:57:38Z

Du kannst Nichts immer noch teilen.
Nur durch Nichts kannst du nicht teilen.
Dein Pflichtanteil ist dein Anspruch auf das, was am Ende übrig bleibt. Unabhängig davon, ob überhaupt was übrig bleibt.
Und Verfügungen kann man anfechten. Dann beginnt die Rechnung von neuem.

Maeve Dragon2020-11-26T06:30:47Z

Das Vermögen wird nach der Beerdigung an die Erben verteilt. Das muss, wenn es ein Testament gibt, von einem Anwalt vorgenommen werden.
Der Schätzwert des Vermögens wird aufgeteilt und eben auch der Pflichtteil für den enterbten Sohn oder Tochter. Man kann seine leiblichen oder adoptierten Kinder nicht ganz leer ausgehen lassen und wenn das doch gemacht wird, dann gibt es eben Ärger.
Ein Pflichtteil steht dem Nachwuchs wirklich zu.
Und wenn das Geld verteilt wurde, ohne an diesen Pflichtteil zu denken, dann muss noch einmal neu gerechnet und aufgeteilt werden. 
Du kannst natürlich  auf dein Erbe verzichten.
Aber mit einem Anwalt kannst du es auch dann einklagen, wenn das Erbe schon falsch aufgeteilt wurde.

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