Ist die heutige Entscheidung von Fr. Merkel nicht verfassungswidrig?
Denn nach Art. 103 (3) GG darf niemand wegen der selben Tat mehrfach bestraft werden und dieser Erdogan hat Herrn Böhmermann doch schon längst vor Gericht verklagt.
Außerdem greift meiner Meinung nach noch der Art. 100 GG, denn demnach ist das Verfahren auszusetzen, wenn ein Gericht ein Gesetz, auf das es ankommt für verfassungswidrig hält.
Anonym2016-04-16T11:10:40Z
"Deutschland ist keine Demokratie":
"Hinter der demokratischen Facade wurde ein System instaliert, in welchem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es mißbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos...." - Zitat aus:
In Deutschland gibt es seit März 1933 keine geltende, vom Volke beschlossene Verfassung - sondern nur das von Politikern vor Gründung der Bundesrepublik konzi- pierte und später von ihnen geänderte Grundgesetz, das gar keine Verfassung sein sollte, sondern nur den drei westlichen Besatzungszonen "eine bis dahin nicht vorhandene Ordnung ermöglichen sollte".
Nach diesem GG "bestimmt" der/die Bundeskanzler/in "die Richtlinien der Politik" - das Volk hat nichts zu sagen.
Verfassungswidrig kann also die Entscheidung der Frau Merkel deshalb gar nicht sein, obwohl die politi- sche Klasse nach 1989 behauptete, das GG sei nun- mehr "Verfassung", wird die uursprünglich in Art. 146 GG vorgesehene, vom wiedervreinigten Volk zu be- schliessende Verfassung von der politischen Klasse mit fadenscheiniger Begründung verhindert.
"Diese Art von Demokratie wird deshalb so gerne von den Politikern als >>repräsentive Demokratie<< be- zeichnet, weil sie sehr genau wissen, dass dies ein Eti- ketten s c h w i n d e l ist. Das ist keine gute Demokra- tie, das ist keine schlechte Demokratie, das ist überhaupt keine Demokratie, sondern eine Lobbyisten - und Partei- en d i k t a t u r ." - Zitat aus:
"Deutschland ist keine Demokratie! - Verstösse gegen das Grundgesetz"
Ich habe zwar keine Ahnung was bei euch abgeht, aber Merkel hat doch endlich mal genau das richtige getan!
Eines sollte man denn nicht vergessen, die Medien haben sich gerade im letzten Jahrzehnt viel raus genommen und müssen nach meiner Auffassung wirklich mal einen Dämpfer bekommen. Von der Tatsache, das Böhmermanns Satire überhaupt keine Satire war, sondern Verleubnungen und Beleidigungen erster Güte beinhaltete, möchte ich noch nicht einmal sprechen.
Satire könnte so aussehen:
… Merkel das alte Ferkel Schultert die Wirtschaft auf dem Rücken der Unter.- und Mittelschicht …
Doch einen fremden Politiker mit übelsten Beleidigungen zu belegen, die zum diplomatischen Desaster heranwachsen können und somit Deutschland schaden, sollte und kann man nicht hinnehmen.
Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass nach einem Freispruch jeder die Möglichkeit bekommen würde Politiker hierzulande auf das übelste zu beschimpfen; es wäre ja dann alles Satire.
Und jetzt mal Tacheles: Das gute ZDF hat fast mehr Anwälte als Moderatoren beschäftigt, und dass soll schon etwas heißen. Sprich, bevor ein Sender, der auch noch gegen den Willen der Bevölkerung finanziert wird und wo man obendrein mit Sicherheit nicht von einem Unschuldslamm reden kann, Deutschland schadet, sodass die Wirtschaft gefährdet ist und die Unter.- und Mittelschicht wieder zur Kasse gebeten wird, sollte man hier mal hart durchgreifen.
Zwar glaube ich auch nicht an ein gerechtes Urteil, weil die Medien viel zu viel Macht inne haben, aber lassen wir uns mal überraschen.
Es handelt sich keineswegs um einen möglichen Verstoß gegen das " ne bis in idem "-Prinzip.
Denn es handelt sich um zwei ähnliche, aber nicht dieselben Tatbestände , siehe Gesetzestext. Es wäre genau so absurd hier eine Doppelbestrafung anzunehmen wie in dem Fall, in dem jemand tateinheitlich einen Raub und auch eine Körperverletzung begeht .
Und die Prüfung , ob § 103 StGB gegen das GG verstößt, hat das Gericht innerhalb des Strafverfahrens vorzunehmen und, wenn es dies bejaht, durch Richtervorlage an das BVerfG vorzulegen .
Ich hatte immer geglaubt das wir in Deutschland eine unabhängige Rechtssprechung haben wo Staatsanwälte nach Gesetz anklagen und unabhängige Richter Recht sprechen. Doch ich habe mich geirrt. Jetzt ist es schon soweit das die Politiker entscheiden was vor Gericht kommt und was nicht. Zum kotzen!!!
Entschuldigung, aber wie naiv bist Du, liebe Tinchen.... Die liest doch nur ab, die dicke Muddi. Die hat kein Rückgrat wie unsere frühere Räpresentanten der Nation, so sehr schlimm sie auch waren. Die Muddi Merkel liest ab von ihren Anwälten, Morgen kann es ganz anderst aussehen...
ABER. Ich finde das ist die Sprache der Nation. Why? Weil diese Gesellschaft in Deutschland HEUTE nicht mehr die ist wie die FRÜHER. Früher hast Du Deinem Nachbar vertraut, heute ist alles auf Egoismus gepolt...