Hat das Auswirkungen wenn die GEZ-Befreiungsbescheinigung verspätet eingereicht wird ?
Meine Tochter studiert auswärts seit 2013 und bezieht BaföG und ist seitdem von der GEZ befreit. Für die Zeit von Oktober 2015 bis September 2016 sollte sie wie gewohnt ihre Bescheinigung einreichen und hat das auch getan , nur hat sich das Bafög-Amt diesmal ganz viel Zeit gelassen und die Bescheide liegen erst jetzt vor. Nun macht die GEZ Stress und meint das dies rückwirkend nicht mehr geht, obwohl der Bescheid den Zeitraum ab Oktober 2015 abdeckt, nur leider erst jetzt.Kann man sich darauf berufen das der Zeitraum gilt oder hat man da jetzt Pech gehabt ?
Der Elch2016-02-04T23:43:09Z
Zum einen steht ja wohl ein Datum auf dem Bescheid und der Poststempel belegt den rechtzeitigen Eingang! Da die Bescheinigung schon den Oktober 2015 abdeckt muss er ja bereits vorher abgeschickt worden sein - und das ein Amt seine Post erst nach 4 Monaten öffnet halte ich für nicht sehr wahrscheinlich - vielleicht gibt es ja noch einen anderen Grund warum die Bescheinigung erst jetzt dort vor liegt??? Aber sollte die Bescheinigung pünktlich eingegangen sein solltet ihr euch keine Sorgen machen müssen - einziger Knackpunkt: ihr müsst beweisen dass die Bescheinigung frühzeitig abgeschickt wurde - aber normalerweise schickt man solche wichtigen Unterlagen (in denen es um Zahlungen geht) ja immer als Einschreiben (da man niemandem vertrauen kann) - somit also die Quittung suchen, kopieren und diese als Beweis einfach vorlegen!!!
Nein, in dem Bescheid steht auch direkt das erst ab Eingang des Bescheides entschieden wird. Das war eine Zeit lang mal anders. Da war man verpflichtet für die fehlende Zeit Zahlungen zu leisten.
Auszug: Auch wichtig ist, dass man erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung von den GEZ-Gebühren befreit ist. Daher sollte man bereits den Antrag schon dann stellen, wenn auch gerade Bafög beantragt wurde, da die Rundfunkgebühr nicht rückwirkend gültig ist. http://www.gezbefreiung.org/
§ 4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung
(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird.
Wird der Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Befreiung oder Ermäßigung mit dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt.
Die Befreiung oder Ermäßigung wird für die Gültigkeitsdauer des Bescheids befristet. Ist der Bescheid nach Absatz 7 Satz 2 unbefristet, so kann die Befreiung oder Ermäßigung auf drei Jahre befristet werden, wenn eine Änderung der Umstände möglich ist, die dem Tatbestand zugrunde liegen. http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/befreiung_und_ermaessigung/
Auf dem Bescheid steht doch ein Datum, oder? Ich würde bei der GEZ genau damit argumentieren, dass sie am Datum sehen können, dass der Bescheid erst jetzt erstellt wurde. Einen bestehenden Anspruch auf Befreiung allein akzeptiert die GEZ leider nicht, für sie zählen einzig der Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs und der Zeitpunkt des Nachweises des Anspruchs.