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Kann ich Klage einreichen wegen verspäteter Bearbeitung einreichen (Hartz4)?

Update:

Habe den Aufhebungsbescheid am 12.09. abgegeben. Meine Akte war bis letzter Woche in der Widerspruchsstelle. Der Widerspruch wurde längst bearbeitet. Die Akte kam erst am 24.09. nach meiner Anfrage bei der Leistungsabteilung zur Bearbeitung. Ich habe kein Geld mehr um mir etwas zu kaufen.

13 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Klar kannst du es, aber mehr Info wären echt hilfreich.

    Klage kannst du entweder persönlich und direkt beim Sozialgericht einreichen oder zu einem Rechtsverdreher gehen, die kosten müsste das Amt(ARGE) übernehmen, näheres erfährst du vom Rechtsverdreher, such einen, der sich auf Sozialrecht bzw. Hartz4 spezialisiert hat.

  • difra
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Klage nicht aber Du könntest eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Verursacher dieser verzögerung stellen. So eine Dienstaufsichtsbeschwerde wirkt manchmal wunder, die wird nämlich in die Personalakte eingetragen und muß bei evtl. Beförderungen berücksichtigt werden. Das heißt spätere Beförderung und weniger Geld.

  • vor 1 Jahrzehnt

    So einfach geht das nicht; der richtige Weg ist erst die Beschwerde bei der ArGe (gleich beim Gruppenleiter; Namen erfragen!), sich einen Vorschuss holen, und erst, wenn sich dann immer noch nichts tut (in der Beschwerde Frist setzen, ca. 2 Wochen), kommt die Untätigkeitsklage beim Sozialgericht dran.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nach drei Monaten kannst Du eine Untätigkeitsklage einreichen bei dem Sozialgericht Deines Wohnortes. Selbst wenn Du einen Anwalt beauftragst, was ich anraten würde, wird dieser für Dich Prozeßkostenhilfe beantragen. Die Kosten des Anwaltes trägt dann der Stadt.

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  • Klaus
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist möglich, sollte aber gut abgewogen werden. Sinnvoller wäre es wahrscheinlich sich beim Amt einen Vorschuss zu holen. Hartz4 muss natürlich bei Bewilligung rückwirkend ab Antragstellung nach gezahlt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    versuchs mit ner einstweiligen verfügung wegen notstandes und deren abwendung.das geht schneller und führt auch bis ins ziel.

    die beantragung mußt du die dringlichkeit darstellen das hast du es idr in wenigen tagen durch plus ne soforthilfe zumeist in wenigen stunden.

    eine klage ist nicht so besonders hilfreich,da sich die arge super rausreden kannn.hintergründiges ist hier jetzt zu aufwendig.

    Quelle(n): sozialverhalten überleg mal was du jetzt nicht tust!!!!!deswegen ist das so mit der arge.du zahlst keine steuern also beteiligst du dich auch nicht an den sozialabgaben und bist somit ein mensch der untersten klasse und genau so wird auch geurteilt.ist so.
  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo ja das kannst du und zwar beim sozialgericht in deiner stadt oder in einer nägst gröseren stadt für die klage brauchst du nichts bezahlen die zahlt der staat

  • vor 1 Jahrzehnt

    reiche eine klage ins Sozialgericht am besten ein Eilantrag das ist wichtig dann bearbeiten die es sofort. Habe ich schon öfter gemacht und immer Gewonnen.

  • Iroost
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo

    natürlich kannst Du das!! Kenne eine ganze Menge Leute,die gegen das Arbeitsamt klagen. Viele sogar mit Erfolg. Hole Dir Rechtsbeistand über Dein Ansässiges Amtsgericht. Das kostet Dich keinen Cent.

    Da sieht man einmal wieder die Arbeitsmoral des Arbeitsamtes! Da scheinen wirklich nur Deppen zu sitzen.

    Echt zum Kotzen!!

    Gruß Iroost

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei Caritas und AWO gibt es Rechtsauskunft für Harz 4 !

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