Noch 3 Monatsmieten, nach Sterbefall, des Mieters?
Die Hinterbliebene müssen es zahlen- dass ist doch ungerecht? Oma hatte uns nichts hinterlassen, wir musten alles auf Raten abzahlen und nun auch noch diese 3 Monatsmieten - 400,- pro Monat Und den Wohnungsschlüssel musten wir auch schon abgeben
savage2016-01-04T20:32:06Z
den schlüssel abnehmen lassen, wenn noch miete gezahlt wird? sorry, aber naiver geht es ja nicht. und dann natürlich schnell zum amtsgericht und das erbe ausschlagen, falls das das noch irgendwie geht...menno!!!!
Was anscheinend so mancher Ex-Russe noch nicht kapiert hat : In D gibt es im Erbfall das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge , dh ein Erbe tritt grundsätzlich in ALLE Rechtspositionen des Verstorbenen ein , es sei denn , es gehe um Rechte höchstpersönlicher Art , zu denen zBsp ein Ehevertrag, aber nicht ein Mietvertrag gehört . Und im Zweifel sollte doch auch ihm ein Blick ins Gesetz bei der Rechtsfindung helfen :
§ 564 Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung
Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.
Soviel zur "mieterfreundlichen Gesetzgebung..." in diesem Lande...
Normalerweise erlische ein Vertrage ( also auch Mietvertrag ) mit dem Ableben eines Vertragspartners...und vor dem Gesetz sind alle gleich...nur manche halt "etwas gleicher"...
Hätte der Vermieter nur einen Funken Anstand im Leib gehabt, hätte er mit den Hinterbliebenen eine andere Lösung gefunden. Wohnungen werden heute mehr denn je gesucht. Einen Nachmieter hätte er binnen Monatsfrist gefunden, wenn er nur gewollt hätte...
Wohnungsschlüssel abgeben, also keine Möglichkeit mehr, die Wohnung zu betreten, und Miete weiterzahlen...DEM hätte ich was anderes erzählt...
SOLANGE ich für ein Objekt Miete zahle, habe ich auch die Schlüsselgewalt darüber !!!
In diesem Artikel ist alles verständlicher formuliert als in den entsprechenden Gesetzestexten: http://www.stern.de/wirtschaft/geld/ratgeber-erbe/erbschaft-ausschlagen--wenn-erben-schulden-erben-bedeutet-3802368.html