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Noch 3 Monatsmieten, nach Sterbefall, des Mieters?

Die Hinterbliebene müssen es zahlen- dass ist doch ungerecht?

Oma hatte uns nichts hinterlassen, wir musten alles auf Raten abzahlen und nun auch noch diese 3 Monatsmieten - 400,- pro Monat

Und den Wohnungsschlüssel musten wir auch schon abgeben

15 Antworten

Bewertung
  • Merlin
    Lv 4
    vor 5 Jahren

    Ihr hättet die Erbschaft ausschlagen sollen, heißt: keine Ratenzahlungen, keine Miete, keine Wohnungsentrümpelung ...

  • vor 5 Jahren

    Was anscheinend so mancher Ex-Russe noch nicht kapiert hat : In D gibt es im Erbfall das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge , dh ein Erbe tritt grundsätzlich in ALLE Rechtspositionen des Verstorbenen ein , es sei denn , es gehe um Rechte höchstpersönlicher Art , zu denen zBsp ein Ehevertrag, aber nicht ein Mietvertrag gehört . Und im Zweifel sollte doch auch ihm ein Blick ins Gesetz bei der Rechtsfindung helfen :

    § 564

    Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung

    Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.

  • vor 5 Jahren

    schlag das erbe aus

  • jossip
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Soviel zur "mieterfreundlichen Gesetzgebung..." in diesem Lande...

    Normalerweise erlische ein Vertrage ( also auch Mietvertrag ) mit dem Ableben eines Vertragspartners...und vor dem Gesetz sind alle gleich...nur manche halt "etwas gleicher"...

    Hätte der Vermieter nur einen Funken Anstand im Leib gehabt, hätte er mit den Hinterbliebenen eine andere Lösung gefunden. Wohnungen werden heute mehr denn je gesucht. Einen Nachmieter hätte er binnen Monatsfrist gefunden, wenn er nur gewollt hätte...

    Wohnungsschlüssel abgeben, also keine Möglichkeit mehr, die Wohnung zu betreten, und Miete weiterzahlen...DEM hätte ich was anderes erzählt...

    SOLANGE ich für ein Objekt Miete zahle, habe ich auch die Schlüsselgewalt darüber !!!

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  • Ulli
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Die Erben hätten das Erbe ausschlagen können.

    In diesem Artikel ist alles verständlicher formuliert als in den entsprechenden Gesetzestexten:

    http://www.stern.de/wirtschaft/geld/ratgeber-erbe/...

  • savage
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    den schlüssel abnehmen lassen, wenn noch miete gezahlt wird? sorry, aber naiver geht es ja nicht. und dann natürlich schnell zum amtsgericht und das erbe ausschlagen, falls das das noch irgendwie geht...menno!!!!

  • Wenn es bei Oma eh nix zu holen gegeben hat, warum habt ihr euch als Erben einsetzen lassen?

    Ihr hättet dem Notar das Erbe abschlagen können, dann wärt ihr auch die Schulden, somit auch Mietschulden bzw. jegliche Zahlung losgeworden.

    So hätte ich´s wenigstens gemacht.

    Denn hätte man bei Oma etwas holen können (was wertvoll ist), hätte man das zu Barem machen können und dem Vermieter gleich alles auf einmal geben können, ohne aus eigener Tasche zu zahlen.

    Leider bist du jetzt die Dumme bzw. ihr und müsst jetzt drei Monate bezahlen.

    Es sei denn, ihr seid arbeitslos und bekommt Hartz 4. Dann könnt ihr per Gerichtsvollzieher eine eidestattliche Erklärung abgeben, dass ihr nicht fähig seid, die Miete aufzubringen.

    Angelina

  • vor 5 Jahren

    So lange ihr Miete zahlt seit ihr berechtigt die Wohnung zu nutzen - somit müsst ihr den Schlüssel erst am letzten Tag des Mietverhältnisses abgeben > Kündigung nicht vergessen!

    Normalerweise sollte ein Vermieter im Todesfall den Angehörigen entgegen kommen - das gebietet schon der Anstand dass man dann nur Miete zahlen sollte bis zu dem Zeitpunkt wo die Wohnung leer geräumt, der Schlüssel abgegeben und die Wohnung wieder neu vermietet werden kann!

  • vor 5 Jahren

    Den Schlüssel braucht Ihr noch nicht abzugeben. Ihr müsst nur gewährleisten, dass die Wohnung besichtigt werden kann. Ihr musstet sie ja auch ausräumen.Mit den meisten Vermietern kann man reden, ob Sie die Wohnung nicht früher vermieten können. Sie bekommen ja dann auch früher eine höhere Miete. Wie stand es mit der Renovierung? Auch wären manche Enkelkinder froh in die preiswerte Wohnung von Opa einziehen zu können. Eine Vertragsauflösung mit dem Tod wäre für die Lebenspartner und die Familie oft sehr ungerecht.

  • Klaus
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Ihr habt ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat. Solange ihr Miete zahlt könnt ihr auch in die Wohnung.

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