Anonym
Du darfst als Hartz4-Empfänger geringfügig arbeiten.
Bis zu 100 € darfst Du behalten, von 101 - 400 € werden Dir vom Amt 80% abgenommen und von 401€ an 90%.
Evil
Nein, das dürfen die wohl nicht ohne Ihren Arbeitslohn zu offenbaren. Aber seht mal auf Flohmärkten die ganzen Vollversorgten, mit dem rundum Sorglos Paket.
frank m
Ja, einfach Bescheid sagen, dass du Arbeit hast, wenn auch nur kurz....
Wird dann genau berechnet.
Anonym
Ja. Er muss sein Geldeinnahme melden.
Anonym
wenn es ehrlich sein soll,musst du es beim amt melden,dort kannst du auch alles weitere fragen.