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Darf ein Hartz 4 Empfänger auf dem Weihnachtsmarkt als Aushilfe arbeiten,wie ist das währen dieser Zeit mit Miete und Verdienst?

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Du musst es nur anmelden. Das Jobcenter vermittelt ja sogar solche Arbeiten.

  • vor 6 Jahren

    Grundsätzlich darf er, es stehen ihm auch gewisse Freibeträge zu. Übersteigt sein Verdienst diese Freibeträge, so wird ihm ein Anteil abgezogen.

    Jetzt ohne Gewähr: Ich glaube, 100,–€ sind abzugsfrei, darüber hinaus werden 75% angerechnet, d.h., je 100,–€ weiterem Zuverdienst werden seine H4-Bezüge um 75,–€ gekürzt.

    Am besten direkt beim Amt nachfragen.

  • Anonym
    vor 5 Jahren

    Das weiß Gott allein.

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Du darfst als Hartz4-Empfänger geringfügig arbeiten.

    Bis zu 100 € darfst Du behalten, von 101 - 400 € werden Dir vom Amt 80% abgenommen und von 401€ an 90%.

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  • vor 6 Jahren

    Ja, einfach Bescheid sagen, dass du Arbeit hast, wenn auch nur kurz....

    Wird dann genau berechnet.

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    wenn es ehrlich sein soll,musst du es beim amt melden,dort kannst du auch alles weitere fragen.

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Ja. Er muss sein Geldeinnahme melden.

  • Evil
    Lv 5
    vor 6 Jahren

    Nein, das dürfen die wohl nicht ohne Ihren Arbeitslohn zu offenbaren. Aber seht mal auf Flohmärkten die ganzen Vollversorgten, mit dem rundum Sorglos Paket.

  • vor 6 Jahren

    ja

  • vor 6 Jahren

    Warum sollte ausgerechnet das Jobcenter verbieten zu arbeiten?

    Informiere das Amt aber vorab über den Job und die erklären weiteres

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