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Darf ein Hartz 4 Empfänger auf dem Weihnachtsmarkt als Aushilfe arbeiten,wie ist das währen dieser Zeit mit Miete und Verdienst?
12 Antworten
- Anonymvor 6 Jahren
Du musst es nur anmelden. Das Jobcenter vermittelt ja sogar solche Arbeiten.
- MarjorieLv 7vor 6 Jahren
Grundsätzlich darf er, es stehen ihm auch gewisse Freibeträge zu. Übersteigt sein Verdienst diese Freibeträge, so wird ihm ein Anteil abgezogen.
Jetzt ohne Gewähr: Ich glaube, 100,–€ sind abzugsfrei, darüber hinaus werden 75% angerechnet, d.h., je 100,–€ weiterem Zuverdienst werden seine H4-Bezüge um 75,–€ gekürzt.
Am besten direkt beim Amt nachfragen.
- Anonymvor 5 Jahren
Das weiß Gott allein.
- Anonymvor 6 Jahren
Du darfst als Hartz4-Empfänger geringfügig arbeiten.
Bis zu 100 € darfst Du behalten, von 101 - 400 € werden Dir vom Amt 80% abgenommen und von 401€ an 90%.
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- frank mLv 6vor 6 Jahren
Ja, einfach Bescheid sagen, dass du Arbeit hast, wenn auch nur kurz....
Wird dann genau berechnet.
- Anonymvor 6 Jahren
wenn es ehrlich sein soll,musst du es beim amt melden,dort kannst du auch alles weitere fragen.
- Anonymvor 6 Jahren
Ja. Er muss sein Geldeinnahme melden.
- EvilLv 5vor 6 Jahren
Nein, das dürfen die wohl nicht ohne Ihren Arbeitslohn zu offenbaren. Aber seht mal auf Flohmärkten die ganzen Vollversorgten, mit dem rundum Sorglos Paket.
- herr_nixnutzLv 7vor 6 Jahren
Warum sollte ausgerechnet das Jobcenter verbieten zu arbeiten?
Informiere das Amt aber vorab über den Job und die erklären weiteres