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Darf man Arbeitnehmern verbieten während der Arbeitszeit zu trinken?

Ich arbeite in einer Behindertenwerkstatt! Nun haben wir das Verbot bekommen während der Abeitszeit zu trinken! Als es ein paar Tage so extrem heiß war, hatten wir alle Schwierigkeiten wegen des totalen trinkverbots, wir machen Akkordarbeit für ein paar Cent die Stunde, schwere körperliche Arbeit, schwitzen wie die Ackergäule, in unserer Produktionshalle war es wie im Backofen (darüber Teerdach mit langer Glaskuppel), das könnten schon 50 Grad gewesen sein, und dann verbietet man uns das trinken! Nur in der Mittagspause und nach Feierabend darf man zb Wasser trinken. Wir machen Montagearbeiten, Kinderspiezeug was für draussen bestimmt ist. Also nichts empfindliches! Wird jemand mit einer Flasche Wasser erwischt wird sie ihn sofort weggenommen! Wir dürfen ebenso nicht für eine Sekunde den arbeitsplatz verlassen, nicht mal auf Toilette gehen dürfen wir(sonst wird uns für jedes mal 2Euro vom Werkstattlohn abgezogen) Wir dürfen den Abeitsplatz nur verlassen wenn die Mittagspause beginnt oder wenn wir Feierabend haben. Das alles kommt vom Geschäftsführer, der Wrkstattrat den wir haben erreicht nie was, die werden seit jeher nur verarscht von der Werkstatt. Bei uns sind vorwiegend seelisch oder Körperbehinderte!

Update:

@ Mausi: Die Gewerkschaft interressiert sich für uns nich, die sehen uns nicht als richtige Arbeitnehmer

Update 2:

@ Mausi: Die Gewerkschaft interressiert sich für uns nich, die sehen uns nicht als richtige Arbeitnehmer

24 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Nutzung der Toilette sowie das Trinken zu verbieten ist

    * ein Verstoß gegen die Menschenrechte (Artikel 3 Menschenrechtskonventionen) und das Grundgesetz Art. 1 und 2

    * Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung

    * Mißhandlung Schutzbefohlener

    * Verletzung der Fürsorgepflicht

    * Verstoß gegen §3 Arbeitsschutzgesetz

    Macht das am besten in den Medien publik, dann kann sich der Träger der Einrichtung aber warm anziehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, schaltet den Betriebsrat ein. Wenn ihr keinen habt, würde ich mir überlegen vor das Arbeitsgericht mit einer Sammelklage zu ziehen.

    Was euer Vorgesetzter macht ist Grob fahrlässig. Kann sein, dass er das Trinken am Arbeitsplatz verbieten kann, dann muss er aber erlauben den Platz zum trinken zu verlassen. Genauso das Pinkeln, das kann und darf er euch nicht verbieten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie sind doch nicht mehr im Mittelalter.

    KEIN Arbeitgeber darf dir verbieten etwas zu trinken während der Arbeitszeit....ausser in einem Keimfreien Raum bei der Forschung vielleicht LOL

    Nee im Ernst, das ist total unlauter.....das musst du melden.

    Schreibe an die Bildzeitung .... nee keine Ahnung, das ist auf jeden Fall NICHT Rechtens!!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Vielfach haben seelisch Behinderte gesetzliche Vertreter. An diese solltet ihr euch wenden, damit die Druck auf die Verantwortlichen machen. Evtl. winken sie mit dem Zaunpfahl und kündigen an die Presse, Medien und/oder Politiker einschalten zu wollen. Du glaubst gar nicht, wie schnell sich das dann zu euren Gunsten ändern wird. Keine Werkstatt kann es sich leisten in der Öffentlichkeit schlecht dazustehen.

    Quelle(n): Wir haben selbst zwei geistig behinderte Kinder in einer Förderstätte einer Werkstatt. Die Einrichtung legt SEHR großen Wert auf postives Image in der Öffentlichkeit .
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Direkt zum Anwalt und klagen. Klarer Verstoß gegen mehrere Gesetze. Das hört sich ja nach moderner Sklaverei an.

  • ----
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das hört sich ja an , als wenn du in der Sklavenhalterei arbeitest.Mein Mann z.B. bekommt vom Betrieb noch Geld damit sie bei solchen Temperaturen auch was trinken . Ich würde mir das auf keinen Fall gefallen lassen und wenn ich mal auf die Toilette muss , dann geh ich auch oder mach den Chef vor die Füße .

  • Tifi
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ganz im Gegenteil !

    Melde diese Zustände dem Gesundheitsamt, aber suche dir vorher Rückendeckung bei den Kollegen, einen Betriebsrat scheint ihr wohl nicht zu haben.

  • Mausi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Aber einen Eisenring und Ketten habt ihr noch nicht oder? Das ist ja Sklaverei und Ausbeutung der schlimmsten Sorte.

    Da kann man sich nur beschweren oder falls du mal dringend auf die Toilette mußt dort vor die Werkbank pinkeln. Wende dich an den Behindertenverband, den Betriebsrat, die Gewerkschaft - das muß geprüft werden, denn es verstößt gegen jegliche gesetzliche Bestimmung. Falls keiner sich verantwortlich fühlt oder was unternimmt, dann wende dich an die Presse!

  • Fritz
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist natürlich nicht möglich, das Trinken (von nicht-alkoholischen Getränken) zu verbieten - genau so wenig, wie den Gang zur Toilette. So ein Verbot ist unwirksam, das wäre ja eine potenzielle Gesundheitsschädigung!

    Suchen sie bei einem Anwalt für Arbeitsrecht (im Netz) Hilfe, unter Umständen auch von einer Zeitung (z.B. Bild), die sich um solche Themen kümmert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich ist das Trinken von alkoholfreie Getränke wehrend der Arbeitszeit erlaubt, selbst auf den Klo darf man gehen. Beschwert euch beim DGB Abteilung Harz4, den 2 Euro dürfen sie euch nicht abnehmen, das ist nicht zulässig, verstößt gegen das Arbeitsrecht.

    Quelle(n): Bin in der Verdi
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