Handwerkerrechnungen § 35 a EStG und Arbeitszimmer?

Hallo,

hoffe jemand kann mir helfen:
Ich mache gerade meine Steuererklärung. Ich habe eine Handwerkerrechnung (Heizungsreparatur), die Lohnkosten einschl. USt kann ich ja nach § 35 a EStG abziehen.
Wie sieht das denn jetzt bei der Berücksichtigung als Betriebsausgabenabzug beim Arbeitszimmer aus? Kann ich dort den gesamten Rechnungsbetrag angeben bzw. muss ich dort die Lohnkosten rausrechnen?
(PS: Mir ist klar, dass ich die Kosten nur anteilig zu den Quadratmetern ansetzen kann...)

Danke Euch :-)

whyskyhigh2015-08-16T04:36:44Z

wo wurde rrapiert ists zentralheizung kanns schwierig werden

GermaniaOptima2015-08-16T03:52:38Z

Rechtssystematisch geht die Erfassung bei den Werbungskosten vor ; sie erfogt ja auch im Zuge der Ermittlung des zvE früher als der Abzug nach 35a EStG . Der Abzug nach 35a ist deshalb ausgeschlossen , wenn es sich um Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit handelt . Siehe in dem Erlass unter Ziff. 31 :

http://www.sis-verlag.de/archiv/einkommensteuer/verwaltungsanweisungen/2201-bmf-anwendungsschreiben-zu-s-35a-estg-bmf-anwendungsschreiben-zu-s-35a-estg