Handwerkerrechnungen § 35 a EStG und Arbeitszimmer?
Hallo,
hoffe jemand kann mir helfen:
Ich mache gerade meine Steuererklärung. Ich habe eine Handwerkerrechnung (Heizungsreparatur), die Lohnkosten einschl. USt kann ich ja nach § 35 a EStG abziehen.
Wie sieht das denn jetzt bei der Berücksichtigung als Betriebsausgabenabzug beim Arbeitszimmer aus? Kann ich dort den gesamten Rechnungsbetrag angeben bzw. muss ich dort die Lohnkosten rausrechnen?
(PS: Mir ist klar, dass ich die Kosten nur anteilig zu den Quadratmetern ansetzen kann...)
Danke Euch :-)