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Handwerkerrechnungen § 35 a EStG und Arbeitszimmer?

Hallo,

hoffe jemand kann mir helfen:

Ich mache gerade meine Steuererklärung. Ich habe eine Handwerkerrechnung (Heizungsreparatur), die Lohnkosten einschl. USt kann ich ja nach § 35 a EStG abziehen.

Wie sieht das denn jetzt bei der Berücksichtigung als Betriebsausgabenabzug beim Arbeitszimmer aus? Kann ich dort den gesamten Rechnungsbetrag angeben bzw. muss ich dort die Lohnkosten rausrechnen?

(PS: Mir ist klar, dass ich die Kosten nur anteilig zu den Quadratmetern ansetzen kann...)

Danke Euch :-)

2 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Jahren

    Rechtssystematisch geht die Erfassung bei den Werbungskosten vor ; sie erfogt ja auch im Zuge der Ermittlung des zvE früher als der Abzug nach 35a EStG . Der Abzug nach 35a ist deshalb ausgeschlossen , wenn es sich um Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit handelt . Siehe in dem Erlass unter Ziff. 31 :

    http://www.sis-verlag.de/archiv/einkommensteuer/ve...

  • vor 6 Jahren

    wo wurde rrapiert ists zentralheizung kanns schwierig werden

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