Hallo an alle, ich habe folgendes Problem und hoffe jemand kann mir vielleicht dabei helfen :)?

und zwar:
ich bin momentan als arbeitssuchend gemeldet. Ab Oktober fange ich an zu studieren. Das heisst ich muss also nur noch knapp 3 Monate überbrücken.
Nun habe ich auf der Suche nach einem Teilzeitjob gleich 2 Arbeitgeber gefunden, die mich beide auch einstellen würden.
Beide Jobs sind versicherungspflichtig, d.h. über 450 Euro, und beide sind Teilzeit.
(Zwischen 12-20 Std. pro Woche)
Nun überlege ich ernsthaft beide Jobs machen zu wollen, da mir beide sehr gut gefallen, es zeitlich klappen würde und das natürlich auch gleichzeitig mehr Geld bedeutet.

Meine Frage ist nun:
Wie sieht das steuerrechtlich aus ? In welcher Steuerklasse wäre ich mit diesen beiden Jobs ? und wie sieht das mit den Sozialversicherungen aus ?
Eventuell lohnt sich das steuerlich gar nicht mehr ? hat jemand erfahrung damit ?
PS: Ich gehe davon aus, in dem einen Job ca. 800 € und in dem anderen ca. 600 € monatlich (brutto) zu verdienen.

Vielen lieben Dank im Vorraus.

Jürgen NRW2015-07-06T09:39:40Z

Wenn du in jedem Job 20 Std./Woche arbeiten würdest, wäre dein Nettolohn im

1. Job (Lohnsteuerklasse I) bei 800 € Brutto nach Abzügen für die Sozialversicherung (keine Steuern) Netto = 638,00 €

2. Job (Lohnsteuerklasse VI) bei 600 € Brutto nach Abzügen für die Sozialversicherung und Steuern Netto = 409,00 €

Die Steuerlast beträgt rund 69 €

Würdest du die 1.400 € in einem Vollzeitjob verdienen, beträgt die Steuerlast rund 260 €

Die Beiträge (in Prozenten) zur Sozialversicherung sind immer gleich. Du würdest jedoch aus der Familienversicherung herausfallen.

Solltest du jedoch keine weiteren Einkünfte im Steuerjahr erzielen, bekommst du die gezahlte Einkommensteuer bei einer eingereichten Einkommensteuererklärung bestimmt komplett erstattet.

whyskyhigh2015-07-06T07:53:00Z

mach beide jobs steuer kriegste naechstes jahr wieder zurueck

Marjorie2015-07-06T05:30:17Z

Ein Job liefe auf deine reguläre SK, der zweite auf SK 6 ... bei dem kommt also eher weniger bei rum bzw. erst im kommenden Jahr im Zuge der Steuererklärung. SV- und Rentenbeiträge werden jeweils dem Brutto abgezogen.