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hallo könnte mir jemand helfen folgende frage zu klären?
hallo wie jedes jahr bekommt man vom vermieter seine jahres endabrechnung ,
da ich bisher diesen posten noch nicht auf der endabrechnung hatte bin ich mir nicht wirklich sicher ob der mieter oder vermieter für die kosten der heizungs reaparatur zuständig ist die wartung klar trägt der mieter aber vielleicht kann mir jemand von euch sagen wie es mit den reparaturkosten aussieht
ich bedanke mich schonmal im voraus simone
11 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
reperaturkosten sind für ihn,ist ja sein haus,du bist lediglich der mieter den für die benutzung bzw den verbrauch bezahlt.
- MamaMuhLv 5vor 1 Jahrzehnt
der vermieter ist zuständig für heizungsreperaturen. du zahlst ledeglich deinen normalen verbrauch und der mieter muss dafür sorgen,dass die heizung einwandfrei läuft.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich bin selbst Vermieter, deshalb kann ich ganz klar sagen, dass die Kosten für Heizungsreparaturen n i c h t umlagefähig sind. Nur die Wartungskosten. Sprechen Sie Ihen Vermieter darauf an und verweisen Sie ihn, wenn er nicht einsichtig ist, an Hauseigentümervereine wie "Haus und Grund" oder ähnlich.
Quelle(n): Einschlägige Fachliteratur und Rechtsprechung und Hauseigentümervereine wie zum Beispiel "Haus und Grund". - Ilse 2Lv 7vor 1 Jahrzehnt
So wie die andren sagen: wenn was an der Heizung kaputtgeht, zahlt das ausschließlich der Vermieter.
Nur die Wartung kann er auf die Mieter umlegen.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ALLE Reparaturen am Haus/in der Wohnung trägt der Vermieter.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Reparaturen sind nicht Umlagefähig. Bei Wartungsvertrag mit Reparaturen muß es für die Umlage heraus gerechnet werden.
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Von den Wartungskosten sind die nicht umlagefähigen Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten zu unterscheiden.
Zur Wartung gehören die regelmäßige Überprüfung, die Reinigung, der Austausch üblicher Verschleißteile (Dichtungen, Düsen), die Versorgung mit Schmierstoff, Funktionsprüfungen, Messungen und das Einstellen von Programmen. Zur Instandhaltung und Instandsetzung gehören Reparaturen jeder Art.
- je.baumeisterLv 4vor 1 Jahrzehnt
"Kleinreparaturen" mußt Du bezahlen. Wirkliche Reparaturen der Vermieter. (Kleinr. sind z. B. der Wechsel einer Dichtung)
- il DottoreLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wartungskosten (Reinigung) trägt der Vermieter,
Reparaturkosten trägt der Vermieter.
- vor 1 Jahrzehnt
reperatur kosten dürfen einen Mieter nicht angerechnet werden. Dafü erhält der Vermieter ja miete. und die miete die er von dir bekommt muß er eigentlich ansparen für reperaturen in deinem fall die Heizung. Ausser du hast die heizung selber beschädigt und man kann das nachweisen dann kann der vermieter von dir die kosten zurück verlangen.Ich würde auf jdem fall nicht zahlen und mich erstam erkundigen beim Mieterschutzbund und oder verbraucher zentrale. Telefon nummer findest du in jedem branchenbuch oder im internet.