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hallo könnte mir jemand helfen folgende frage zu klären?

hallo wie jedes jahr bekommt man vom vermieter seine jahres endabrechnung ,

da ich bisher diesen posten noch nicht auf der endabrechnung hatte bin ich mir nicht wirklich sicher ob der mieter oder vermieter für die kosten der heizungs reaparatur zuständig ist die wartung klar trägt der mieter aber vielleicht kann mir jemand von euch sagen wie es mit den reparaturkosten aussieht

ich bedanke mich schonmal im voraus simone

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    reperaturkosten sind für ihn,ist ja sein haus,du bist lediglich der mieter den für die benutzung bzw den verbrauch bezahlt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    der vermieter ist zuständig für heizungsreperaturen. du zahlst ledeglich deinen normalen verbrauch und der mieter muss dafür sorgen,dass die heizung einwandfrei läuft.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich bin selbst Vermieter, deshalb kann ich ganz klar sagen, dass die Kosten für Heizungsreparaturen n i c h t umlagefähig sind. Nur die Wartungskosten. Sprechen Sie Ihen Vermieter darauf an und verweisen Sie ihn, wenn er nicht einsichtig ist, an Hauseigentümervereine wie "Haus und Grund" oder ähnlich.

    Quelle(n): Einschlägige Fachliteratur und Rechtsprechung und Hauseigentümervereine wie zum Beispiel "Haus und Grund".
  • Ilse 2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    So wie die andren sagen: wenn was an der Heizung kaputtgeht, zahlt das ausschließlich der Vermieter.

    Nur die Wartung kann er auf die Mieter umlegen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    der Vermieter klare Sache muss es bezahlen lassen sie sich nichtveraschen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ALLE Reparaturen am Haus/in der Wohnung trägt der Vermieter.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Reparaturen sind nicht Umlagefähig. Bei Wartungsvertrag mit Reparaturen muß es für die Umlage heraus gerechnet werden.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Von den Wartungskosten sind die nicht umlagefähigen Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten zu unterscheiden.

    Zur Wartung gehören die regelmäßige Überprüfung, die Reinigung, der Austausch üblicher Verschleißteile (Dichtungen, Düsen), die Versorgung mit Schmierstoff, Funktionsprüfungen, Messungen und das Einstellen von Programmen. Zur Instandhaltung und Instandsetzung gehören Reparaturen jeder Art.

  • vor 1 Jahrzehnt

    "Kleinreparaturen" mußt Du bezahlen. Wirkliche Reparaturen der Vermieter. (Kleinr. sind z. B. der Wechsel einer Dichtung)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wartungskosten (Reinigung) trägt der Vermieter,

    Reparaturkosten trägt der Vermieter.

  • vor 1 Jahrzehnt

    reperatur kosten dürfen einen Mieter nicht angerechnet werden. Dafü erhält der Vermieter ja miete. und die miete die er von dir bekommt muß er eigentlich ansparen für reperaturen in deinem fall die Heizung. Ausser du hast die heizung selber beschädigt und man kann das nachweisen dann kann der vermieter von dir die kosten zurück verlangen.Ich würde auf jdem fall nicht zahlen und mich erstam erkundigen beim Mieterschutzbund und oder verbraucher zentrale. Telefon nummer findest du in jedem branchenbuch oder im internet.

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