Frage zur KfZ Vollkaskoversicherung?
Zahlt die Versicherung im Falle eines Totalschadens den Zeitwert des Listenpreises oder des tatsächlichen Kaufpreises ?
Danke für Eure Antworten :-)
Zahlt die Versicherung im Falle eines Totalschadens den Zeitwert des Listenpreises oder des tatsächlichen Kaufpreises ?
Danke für Eure Antworten :-)
Remo
Beste Antwort
Listenpreis
A
Steht in den Bedingungen, normal in den ersten 6 (oder vielleicht bei manchen auch 12) Monaten den Neupreis, danach den Zeitwert abzüglich Restwrt. Steht in den Bedingungen (AKB) meist unter dem Punkt A 2.6, kann aber nach Versicherung abweichen wo es genau steht.
Ich glaube auch kaum, dass die den Listenpreis zahlen werden da doch Autos gerne mit Rabatten, Hauspreisen etc. verkauft werden.
Knarf-Ewu
Immer nur den tatsächlichen Zeitwert. Wärte ja noch schöner wenn jemand nach 2 Jahren seinen Wagen zu Schrott fährt und anschließend einen Neuwagen dafür bekommt. Dann würde Versicherungsbetrug im großen Stil betrieben werden. Trotzdem ist es immer noch besser bei selbstverschuldeten Unfällen den Zeitwert zu bekommen als gar nichts.
Slovak08
Klar zahlt die Kfz-Vollkasko nur den Listenpreis. Der wird allerdings auch selbst verursachten Unfall bezahlt.
Mii🐼
Mein Mann hatte einen gerade mal 2 Monate alten Wagen in den Graben gesetzt und den Neuwagen-Listenpreis erstattet bekommen und nicht den tatsächlichen Kaufpreis.
Das soll in den ersten 3 Monaten nach dem Kauf der Fall sein.