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frage zu kfz steuer berechnung?

habe mein altes letztens am 10.02. verkauft und abgemeldet und das neue am selben tag zugelassen. meine steuer für das alte fahrzeug habe ich bis 23.02. bezahlt als wäre am 23.02 wieder fällig... wie ist das jetzt das Finanzamt bekommt ja die abmeldung von meinem alten Auto und des neuen buchen die da doppelt ab oder sehen die das rechtzeitig das das alte nicht mehr gibt? hab angst das am 23.02 für den alten nochmal abgebucht wird und dann zugleich noch für den neuen

Update:

für den alten wären das 121 eur und den neuen 94 eur

Update 2:

das problem ist das einmal meißen das alte auto war und das neue dresden also nix mit verrechnen sind 2 versch. stellen

4 Antworten

Bewertung
  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn die Abmeldung am 10.02. schon erfolgte ist normalerweise die Benachrichtigung der Kfz-Zulasungsstelle ans Finanzamt rechtzeitig da um eine erneute Abbuchung zu vermeiden.

    Ein Anruf beim Finanzamt (Steuernummer steht auf dem Bescheid) schafft Sicherheit.

    "Verrechnet" übrigens werden die Kfz-Steuern nie - es wird immer tagesgenau abgerechnet und zurückbezahlt und dann die "neue" Steuer erhoben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie es RL sagt, genau so ist es.

    Zusatz:

    Du solltest diese Tage deine Anschreiben vom FA erhalten.

    1x die Abrechnung (Rechnung) altes Kfz

    1x Anmeldung (Rechnung) neues Kfz

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es wird womöglich abgezogen und, wie schon geschrieben, als "Guthaben" für die neue Berechnung verwendet werden. Auf jeden Fall würde ich mich auch nochmal über die neuen Sätze - http://www.steuerncheck.net/kosten-kfz-pkw-steuer-... - informieren, da hat sich einiges getan.

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    es kann sein dass die Steuer für den Alten noch einmal abgebucht wird. Das sollte aber dann mit der Steuerschuld für den Neuen verrechnet werden.

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