Auffahrunfall-Schaden von Kfz-Werkstatt in Deutschland geschätzt, Reparatur im Ausland durchgeführt. Was zahlt die Versicherung?
Kurz vor meinem längst geplanten Urlaub, "Auffahrunfall-Opfer" im Stau. Normaler Verlauf, Schaden in einer Fachwerkstatt schätzen gelassen, Kostenvoranschlag der Versicherung des Unfallverursachers gemeldet, grünes Licht bekommen, allerdings soll ich die Rechnung nach durchgeführter Reparatur einreichen (!!???). Auslandsurlaub in meiner Heimat... eine Bremsscheibe msste dringend erneuert werden - allerdings "in eigener Regie", durch einen guten Freund (Automechaniker). Bei der Gelegenheit Unfallschaden gleich mit erledigt. Eine Rechnung gibt es nicht. Hat die Versicherung nichtsdestotrotz die Zahlung gemäß Kostenvoranschlag zu leisten?
P.S. Für die Versicherung eigentlich vorteilhaft, da sonstige Kosten für Ersatzwagen dadurch ausfallen.