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Auffahrunfall-Schaden von Kfz-Werkstatt in Deutschland geschätzt, Reparatur im Ausland durchgeführt. Was zahlt die Versicherung?

Kurz vor meinem längst geplanten Urlaub, "Auffahrunfall-Opfer" im Stau. Normaler Verlauf, Schaden in einer Fachwerkstatt schätzen gelassen, Kostenvoranschlag der Versicherung des Unfallverursachers gemeldet, grünes Licht bekommen, allerdings soll ich die Rechnung nach durchgeführter Reparatur einreichen (!!???). Auslandsurlaub in meiner Heimat... eine Bremsscheibe msste dringend erneuert werden - allerdings "in eigener Regie", durch einen guten Freund (Automechaniker). Bei der Gelegenheit Unfallschaden gleich mit erledigt. Eine Rechnung gibt es nicht. Hat die Versicherung nichtsdestotrotz die Zahlung gemäß Kostenvoranschlag zu leisten?

P.S. Für die Versicherung eigentlich vorteilhaft, da sonstige Kosten für Ersatzwagen dadurch ausfallen.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Jahren
    Beste Antwort

    http://www.focus.de/finanzen/recht/gerichtsurteile...

    Die Versicherung erstattet wahrscheinlich den Kostenvoranschlag der Werkstatt ohne die Mehrwertsteuer.

  • vor 6 Jahren

    Der Fahrzeugschaden am Wagen muss komplett durch die gegnerische Versicherung ersetzt werden.

    Entweder auf Basis eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens eines Sachverständigen. Ob, wann, wo und wie du den entstandenen Schaden reparieren lässt, ist deine Sache.

    Also schreibe der Versicherung, dass du mit dem Schaden weiter in Urlaub in dein Heimatland gefahren bist und dort der Schaden ohne Rechnung fachmännisch repariert wurde.

    Den Betrag des Kostenvorschlages muss die Versicherung übernehmen.

  • ?
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Wenn der Schaden nicht repariert wird oder du keine Rechnung hast zahlt die Versicherung auch, zieht aber zB die MwSt von der Schadensumme ab, d.h. dann gibts weniger

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Die zahlt das was auf Rechnung steht.

    Anders wäre es mit einem Gutachter dann wird das bezahlt was der Gutachter

    ermittelt.

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