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Autounfall beide Autos total Schaden Zahlt die Versicherung ?
Bitte BILD , link, anschauen. Wie beschrieben auf der Gif, Schwerer fall wegen straßensperrung oder wird das ganz normal gehandhabt ? . wir die Versicherung für Auto A zahlen. Was währe das schlimste zu erwarten ?
9 Antworten
- Anonymvor 8 JahrenBeste Antwort
Das blaue Auto A trägt die Schuld, die Haftpflichtversicherung von A zahlt den Totalschaden von Fahrzeug B. Wenn wegen der Straßensperre die Lage unübersichtlich war, hätte er außerdem sein Tempo reduzieren müssen, also ist es fraglich, ob die Vollkasko den eigenen Schaden übernimmt (grobe Fahrlässigkeit).
Fahrzeug B war zu schnell unterwegs - solange das nicht bewiesen werden kann, bleibt das unberücksichtigt. Wenn es beweisbar ist, kommt eine Teilschuld in Frage.
- ALv 5vor 8 Jahren
An sich zahlt die Versicherung von Auto A theoretisch beide Totalschäden: den am eigenen Auto wegen Vollkasko und dem am anderen Auto B, weil A wie es aussieht der schuldige ist (Falls ernsthaft keine weitere Vorfahrtsregelung war gilt rechts vor links, aber dann darf man zumindest innerorts meist nur 30 fahren). Vielleicht schaust du dir die Stelle nochmal am Tag an. AuÃerdem schadet es nicht, in Baustellenbereichen vorsichtiger zu fahren, aber ich denke mal das weiÃt du spätestens jetzt auch. Dass der eine mit 70 fuhr ist mit Sicherheit nicht i.O., aber ich denke mal bei schlechter Ãbersichtlichkeit ist 50 bei beiden zu schnell, auch wenns formal erlaubt wäre.
- mytilenaLv 7vor 8 Jahren
Da Auto B den Vorrang hatte, ist Auto A schuld.
Ob Auto B zu schnell war, ist hieraus nicht ersichtlich.
Es ist nur die Geschwindigkeit angegeben, aber nicht, ob es eine Kreuzung in einem Ort ist, oder eine auf der LandstraÃe ist.
Bei einer StraÃensperrung hätte Auto bis zum Ende der StraÃensperrung fahren müssen, um sich zu vergewissern, ob er freie Fahrt hat.
Das tat er anscheinend nicht.
Da Auto A eine Vollkaskoversicherung besitzt, zahlt diese den Totalschaden an seinem Auto, denn die Vollkaskoversicherung ist dazu da, Schäden am eigenen Fahrzeug auszugleichen.
"Die Versicherung zahlt auch dann ihre Leistungen aus, wenn der Versicherte selbst durch sein Fehlverhalten einen Unfallschaden verursacht hat. Ausnahmen gibt es lediglich beim Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder Ãhnlichem."
Den Schaden am Auto B übernimmt dann die Haftpflichtversicherung von Auto A.
Und Auto A wird natürlich in der Beitragszahlung hochgestuft.
- Anonymvor 8 Jahren
Nein Versicherung wird nicht zahlen. Du sagst Auto B hatte Vorrang, dann muss A halt angepasst in die Kreuzung einfahren und Vorfahrt gewähren. Wenn A einfach mal mit 50Km/h da durch fährt ist A selbst schuld, egal ob da ein paar Schilder im Weg stehen oder nicht. Und um 22.00 im dunkeln sieht man auch die Scheinwerfer des anderen kommen, da hat A einfach nur gepennt oder war der Meinung er wäre auf der Vorfahrtsstr., da zahlt keiner, für mich ist die Schuldfrage völlig klar...
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- Anonymvor 8 Jahren
Das wird ein groÃer Rechtsstreit geben!
- Anonymvor 8 Jahren
A ist schuld
- Anonymvor 8 Jahren
Das Schlimmste, was zu erwarten wäre, ist eine allgemeine Ausbreitung deiner Ausdrucksweise und Rechtschreibung.
Und ich habe nicht die geringste Lust, ohne Not irgendwelche Links aufzurufen, die sonstwohin führen können. Schildere dein Problem hier oder lass es sein.
- Anonymvor 8 Jahren
Seite B ist zu schnell gefahren und hatte keine freie Sicht,
- bill boLv 4vor 8 Jahren
wenn dort "rechts vor links" galt, dann hat A die Schuld.
Aber heute wird ja jedem Teilnehmer am öffentlichen Verkehr eine Teilschuld zugewiesen,
zumindest zu 25 - 30%.