Klaus Grinsky
Beste Antwort
Wieso das denn? Das ist doch Deine Privatangelegenheit, in die sich der Staat nicht einzumischen hat.
Fred
nein
Slovak08
Solltest du keinen Job haben und finden, kannst du höchstens ALG2 nach SGB II beantragen.
Anonym
nein,wieso sollte er.dummheit wird nicht belohnt
XR17A
Nein