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H H fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 1 Jahrzehnt

Pflegestufe: Geht das Vermögen und Eigentum des Antragstellers an den Staat?

Meine Mutter lag im Krankenhaus und bekam einen Antrag auf Pflegestufe zum Unterschreiben vorgelegt. Sie wurde nicht weiter aufgeklärt und hatte, weil ein diesem Moment leicht verwirrt und überfodert , diesen Antrag unterschrieben.

Muss ich als Sohn nun befürchten, dass nun Staat Anteil an dem Vermögen und Eigentum (Wohnung) erhält?

Ist mein Erbe in gefaht?

Was kann ich ggf. tun?

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Mutter bedarf der Pflege. Und das empfundene Problem sind das Vermögen und das Erbe. Dabei richtet sich das Empfinden gleichzeitig gegen die Allgemeinheit, den Staat. Wo bleibt da eigentlich die Moral?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das Vermögen ist nicht in Gefahr.

    Die Pflegestufe I,II oder III wird vom med. Dienst der Krankenkasse festgestellt und richtet ich nach dem Grad der

    Erkrankung des Pflegebedürftigen.

    Das Vermögen wird erst dann herangezogen, wenn der

    Pflegebedürftige Sozialleistungen vom Staat beantragt also

    Sozialhilfe zum Unterhalt.

    Nachzulesen im SGB XII.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ob der Pflegeantrag für deine Mutter vielleicht das Beste ist, ist dir egal?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bevor eine Pflegestufe zugeteilt wird muß natürlich ein Antrag auf diese gestellt werden. Meines Erachtens ist es seitens des Sozialdienstes des Krankenhauses ohne Rücksprache mit den unmittelbaren Angehörigen die Beantragung vorzunehmen und einfach unterschreiben zu lassen. Die Pflegekasse der Krankenkasse beauftragt den MDK mit der Prüfung auf Feststellung einer Pflegestufe (I, II oder III). Für den Fall der Zuerkennung einer Pflegestufe schlägt normalerweise die Kasse ambulante Pflegedienste vor, weil die Kassen nicht immer mit allen vorhandenen Pflegedienste Verträge haben. Mit der Zuerkennung einer Pflegestufe wird auch monatlich ein Betrag durch die Pflegekasse gezahlt. In der Regel rechnet der ambulante Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Ihre Mutter oder Sie als Bevollmächtigter (Vorsorgevollmacht vorsausgesetzt) schließen mit dem ambulanten Pflegedienst einen Pflegevertrag dazu ab, aus dem Sie die monatlich entstehenden Kosten erkennen. Übersteigen die Kosten des Pflegedienstes, muß der Differenzbetrag aus den privat zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln oder Werten beglichen werden. Sind diese nicht vorhanden besteht die Möglichkeit sich an das Sozialasmt zu wenden. Ein Hinweis sei gestattet: Auf die Prüfung durch den MDK zur Festellung der Pflegestufe bereiten Sie sich gründlich vor und achten auf jede hinterlistige Frage, wie z.B. Was essen sie dann gerne und wie? usw. Ursache dafür ist die berühmte Minutenklausel. Dem MDK geht es immer darum die Minutensumme so niedrig wie möglich zu halten, denn dadurch wird erreicht, daß die niedrigste oder keine Pflegestufe zuerkannt wird. Ich schlage Ihnen vor, schauen sie bei Google unter Pflegestufen und Vorsorgevollmacht nach., denn dort finden Sie viele Informationen und das ist auch notwendig.

    Ich weis wovon ich spreche, denn ich habe meine Ehefrau mit Pflegestufe III bis zu ihrem Tode in diesem Jahr betreut. Aus diesem Grunde kenne ich die mir in den Weg gelöegten Schwierigkeiten z.B. mit dem MDK zur genüge.

    Ich wünsche Ihnen Ruhe, Besonnenheit und Durchhaltekraft.

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  • chaos
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein,aber die Frage ist berechtigt,da der Staat ja überall seine Finger reinhällt und gerne reichlich nimmt.Nein,nein-meine Mutti bekommt auch Pflegestufe und es wird nichts angerechnet,denn das geschieht nur,wenn sie in eine Pflegeeinrichtung müßte.Nach ca.1 Jahr kommt eine Nachkontrolle von der Pflegekasse.Die wollen aber auch nur wissen wie es läuft oder ob eine Besserung eingetreten ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    der antrag auf eine pflegestufe sagt nichts darüber -

    es wird nur die pflegestufe festgestellt - durch den mediz. dienst

    der nächste schritt wäre dass sie in ein pflegeheim kommt

    dann wird der pflegesatz (pflegestufe 1-3) erst einmal vom vermögen bezahlt werden müssen - anteilmässsig - zu der von der pflegekassse gezahlten betrag -

    der rest muss aus dem vermögen gezahlt werden -

    es wäre zu prüfen ob die mutter zu hause gepflegt werden

    kann - von einem ambulanten pflegedienst -

    je nach pflegestufe muss auch hier ein anteil bezahlt werden

    ist aber billiger-

    - wenn das der gesundheitszustnd der mutter das zulässt -

    geh zum sozialdienst im krankenhaus und lass dich beraten -

    oder du pflegst deine mutter selbst - dann bekommst du

    anteilig leistungen aus der pflegeversicherung gezahlt -

    wie auch immer - deine mutter muss aus ihrem vermögen

    zahlungen leisten -

    auch kannst du die - betreuung - per vollmacht oder betreuung durch das amtsgericht beantragen -

    besser im einvernehmen und mit vollmachten deiner mutter -

    auch notarielle vollmachten reichen

    ebenso vollmachten bei der bank - wichtig über den tod hinaus .-

    aber es bleibt in jedem fall - die restlichen kosten müssen aus dem vermögen bezahlt werden -

    denn deine mutter muss ja vesorgt werden - und es ist ihr vermögen - und ihr geld

    und nicht dein geld - ja es ist so -

    wenn deine mutter kein vermögen hat - werden die kinder zu zahlungen herangezogen - anteilmässig

    je nach deinem einkommen und deine belastungen (familie und kinder und schulden )werden berücksichtigt-

    alles gute

    unbedingt bei dem sozialen dienst im krankenhaus einen termin machen

  • Lena
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Erstens ist es nur ein Antrag der du auch widerrufen kannst falls du die Mutter selber pflegen kannst . Ich weiß auch nicht in wie fern sie gepflegt werden muss vielleicht reicht es eine Haushälterin?????? Ein gewisse Anteil der Pflegegeld bekommt sie auf jeden Fall ohne das an Vermögen geht z. B. Pflegestufe 1 = ca 204 €, schwieriger wird aber wenn sie in einen Heim kommt da muss an der Vermögen dran für die Restsumme (Pflegegeld+ Rente bezahlt sie und der Rest von Vermögen). Und als Sohn bist du auch verpflichtet sobald du verdienst (von deine Frau wird nicht gerechnet) für die Eltern aufzukommen schließlich sind sie für dich auch immer da gewesen als Kind. Am besten du lässt dich beraten (das ist kostenlos)von ein ambulanter Pflegedienst in deine Nähe den jede Bürger hat Recht auf ein Anteil der Pflegegeld schließlich bezahlt sie auch Pflegeversicherung und wenn das nicht ausreichend ist muss von Privatvermögen finanziert werden.

    Gute Besserung für deine Mutter und gute Nerven für euch wegen der Bürokratie.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nun ja, glaubst du der Staat pflegt deine Mutter kostenlos? Ich hab von Fällen gehört, da mussten die Angehörigen ihr Haus verkaufen um alles bezahlen zu können.

    Schnellstens einen Anwalt aufsuchen!!

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