ebay Kleinanzeigen/ bürgerlicher Kauf?

-Kaufdatum: 04.04.

-Überweisung beim Verkäufer am 09.04 eingegangen

-Ware wurde per Maxi-Brief am 13.04 versandt.

Ich habe bis heute die Ware nicht erhalten. Der Verkäufer sagt aber, dass er sie verschickt hat. Einen Nachweis kann er nicht aufweisen.

Was für Rechte habe ich? (Geld zurück, Ersatzware fordern?..)

The Absolute Relaxed2015-04-22T07:32:15Z

Immer der, der versendet ist in der rechtlichen Pflicht, den Nachweis zu führen, dass seine Sendung in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist.
Kann er der Versender das nicht, so ist dieser schadensersatzpflichtig. Bei ganz Hartnäckigen, hilft dann auch, die Staatsanwaltschaft einzuschalten und Anzeige wegen Betrug zu stellen.

a) Muss er dir Kompensation gewähren. Was nichts anderes bedeutet, dass er Dir entweder neue Ware zukommen lässt oder aber, dir dein Geld zurück erstattet, inkl. deiner Auslagen. Pauschal sind das 20 € die der Gesetzgeber erlaubt.

Selbst Einschreiben mit Rückschein werden vor Gericht nicht als Beweis zugelassen, dass die Post den Empfänger unumstößlich erreicht hat.
Nur ein Schreiben, überbracht oder eingeworfen durch einen Gerichtsvollzieher, werden Gerichtsverwertbar als zugestellt betrachtet.

Also fordere den Versender auf, den Beweis zu erbringen das die Ware dich erreicht hat, tut, kann er das nicht, fordere Schadensersatz, lehnt er diesen ab, erstatte Anzeige wegen Betrug.

Der Elch...Dümmer geht es nimmer. Wenn man nix weiß, sollte man die Fresse halten. (Dieter Nuhr)

Karl K.2015-04-22T07:31:54Z

Und wieder eine die nicht gelesen hat wovor sogar ebay warnt. Bei ebay Kleinanzeigen schickt man keinem Geld, da fährt man hin und holt es ab. Wer doch Geld schickt ist selber schuld :)

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/sicherheitshinweise.html

Der Elch2015-04-22T06:25:48Z

Gar keine! Hast halt Pech gehabt! Lerne daraus: keine hohen Geldwerte auf diese weise investieren! Denn das Risiko dass man be*sch*issen wird ist natürlich immer vorhanden!

Top2015-04-22T06:04:39Z

der versand per maxibrief ist nicht registriert.
wenn du dich aLs käufer darauf einläßt um kosten zu sparen, so trägst du allein das versandrisiko.
im streitfall steht aussage gegen aussage, und du hast das nachsehen!