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ebay- vom kauf zurück getreten....?

hallo,

wer meine letzte frage kennt, der weiß worum es geht. ich bin bei ebay von einem kauf zurück getreten. ( preis 229 € )

natürlich mit einverständnis des verkäufers!

der hat mich nun gefragt wie ich ihm entgegen komme, damit er nicht die verkaufsprovision und einstellgebühren zahlen muss.

na ja, da ebay immerhin 8% an provision nimmt, möchte ich das natürlich umgehen die zu übernehmen- wären ja auch fast 20 € für nix.

wie kommt der verkäufer nun drum herum das er diese nicht zahlen muss??? gibt es eine möglichkeit bei ebay zu melden das der verkauf nicht statt gefunden hat?

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen ;-)

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Natürlich geht das.

    Der verkäufer muss in seiner Übersicht über die verkauften Artikel ein Problem melden.

    Die Funktion wird hauptsächlich bei Artikeln genutzt wo der Käufer nicht bezahlt, damit der verkäufer nicht auf den Gebühren sitzen bleibt.

    Auch du erhälst dann eine Meldung das du einen Artikel nicht bezahlt hast. Darauf musst du in dem entsprechenen Fenster mindestens einmal antworten und ihr müsst 7 Tage warten.

    Nun kann der Verkäufer den Fall schließen wobei er wählen muss ihr habt euch geeinigt die Transaktion nicht abzuschließen, sonst bekommst du eine Verwarnung.

    Daraufhin bekommt er die Verkaufsgebühren gutgeschrieben und alles ist gut;)

    LG

    Quelle(n): eigene Ebay Erfahrungen
  • E.T.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    1. der VK kann an den Nächstbietender verkaufen

    oder

    2. der VK kann einen "Antrag auf Zurückerstattung der Verkaufsprovision "stellen

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn es eine auktion war,kann er den artikel wieder einstellen.beim erneuten verkauf,kann er die provision und die einstellgebühren über ebay zurückfordern.schau mal bei ebay auf die hilfeseiten.natürlich darf auch keine bewertung abgegeben werden,da dies für ebay heisst,der artikel wurde verkauft.wenn es ein sofortkauf bei einem händler war,hast du sowieso ein gesetzliches rückgaberecht.musst dir halt eine plausible erklärung einfallen lassen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Man sollte sich vor dem "Kauf" schon 100% sicher und entschlossen sein, daß man dieses Teil auch wirklich haben möchte.

    Ebay trifft keine Schuld, Ausnahmen machen die auch nicht, verständlich.

    MfG

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei ebay ist der Kauf bindend. Wenn der Verkäufer dennoch vom Vertrag zurückzutreten bereit ist, ist es nicht mehr als recht und billig, wenn der Kunde die entstandenen Kosten übernimmt.

    Quelle(n): heidelerche
  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist mir noch nicht passiert,abbat ich wird denke, herr Muße es auch Ebay melden, und du kannst Ebay schreibe was du mit ihm ausgemacht hast, dann glaube ich alles ist in beste ordnung.

    Quelle(n): bin selbts kaufer beim E-Bay
  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Verkäufer kann ein Angebot an einen unterlegenen Bieter machen so dass dieser den Artikel nimmt. Voraussetzung ist natürlich das es noch andere Bieter gab.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo Kiki,

    Ich denke auch daß ebay darauf nicht eingeht da es sonst viel zu oft nichts bekommen würde denn ob passiert oder nicht würden es viele versuchen! Der Rücktritt ist nicht das Problem von ebay und sie werden ihn nicht finanzieren!

    Das beste ist ihr teilt euch alle Kosten! Billiger kommt ihr hier beide nicht raus ohne daß es für ebay ein Nachteil wäre und dazu wird es dank deren Anwälte sicher nicht kommen! Macht halbe halbe und verkraftet den Verlust!´

    Ebay hat auch diesen Punkt in den endlosen FAQ´s vorgesehen! Macht euch da mal schlau und haltet euch am besten dran! :-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist jetzt wirklich definitiv zu spät Entweder übernimmst du die Gebühren, was fair wäre. Ich weiss aber die Geschichte nicht, muss ich zugeben, wie es zu dem Rücktritt kam.

    Ansonsten bleibt die Rechnung bei dem Verkäufer.

    Nette Grüsse

    Pirelli

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein - ebay kennt keine Gnade oder Kulanz.

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