Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
ebay Kleinanzeigen/ bürgerlicher Kauf?
-Kaufdatum: 04.04.
-Überweisung beim Verkäufer am 09.04 eingegangen
-Ware wurde per Maxi-Brief am 13.04 versandt.
Ich habe bis heute die Ware nicht erhalten. Der Verkäufer sagt aber, dass er sie verschickt hat. Einen Nachweis kann er nicht aufweisen.
Was für Rechte habe ich? (Geld zurück, Ersatzware fordern?..)
4 Antworten
- vor 6 Jahren
Immer der, der versendet ist in der rechtlichen Pflicht, den Nachweis zu führen, dass seine Sendung in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist.
Kann er der Versender das nicht, so ist dieser schadensersatzpflichtig. Bei ganz Hartnäckigen, hilft dann auch, die Staatsanwaltschaft einzuschalten und Anzeige wegen Betrug zu stellen.
a) Muss er dir Kompensation gewähren. Was nichts anderes bedeutet, dass er Dir entweder neue Ware zukommen lässt oder aber, dir dein Geld zurück erstattet, inkl. deiner Auslagen. Pauschal sind das 20 € die der Gesetzgeber erlaubt.
Selbst Einschreiben mit Rückschein werden vor Gericht nicht als Beweis zugelassen, dass die Post den Empfänger unumstößlich erreicht hat.
Nur ein Schreiben, überbracht oder eingeworfen durch einen Gerichtsvollzieher, werden Gerichtsverwertbar als zugestellt betrachtet.
Also fordere den Versender auf, den Beweis zu erbringen das die Ware dich erreicht hat, tut, kann er das nicht, fordere Schadensersatz, lehnt er diesen ab, erstatte Anzeige wegen Betrug.
Der Elch...Dümmer geht es nimmer. Wenn man nix weiß, sollte man die Fresse halten. (Dieter Nuhr)
- ?Lv 7vor 6 Jahren
Und wieder eine die nicht gelesen hat wovor sogar ebay warnt. Bei ebay Kleinanzeigen schickt man keinem Geld, da fährt man hin und holt es ab. Wer doch Geld schickt ist selber schuld :)
- vor 6 Jahren
der versand per maxibrief ist nicht registriert.
wenn du dich aLs käufer darauf einläßt um kosten zu sparen, so trägst du allein das versandrisiko.
im streitfall steht aussage gegen aussage, und du hast das nachsehen!
- Der ElchLv 7vor 6 Jahren
Gar keine! Hast halt Pech gehabt! Lerne daraus: keine hohen Geldwerte auf diese weise investieren! Denn das Risiko dass man be*sch*issen wird ist natürlich immer vorhanden!