Lohnfortzahlung bei Krankheit in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ja oder nein ?!?

Hallo YC-Gemeinde !

Meine Tochter (17 Jahre) hat einen Schülerjob bei einem Discounter - drei Mal die Woche für 4 Stunden mit einem Stundenlohn von € 8,50.

Nun ist sie per Attest für drei Tage krankgeschrieben; hätte an diesen Tagen arbeiten müssen.

Meine Frage:
Bekommt sie dennoch für diese drei Tage ihren Lohn oder gilt diese Regelung bei einer solchen geringfügigen Beschäftigung nicht ?

Vielen Dank für euren Rat und einen schönen dritten Advent für euch !

Jürgen NRW2014-12-14T03:35:12Z

Im Krankheitsfall muss Jobbern – wie allen anderen Arbeitnehmern – das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt werden.

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/GerinfuegigeBeschaef/gba4.htm

cat2014-12-14T03:34:35Z

Auch bei einem Minijob hat man im Krankheitsfall das Recht auf eine Lohnfortzahlung...!
http://www.helpster.de/krankheit-und-400-euro-job-darauf-sollten-sie-achten_44585

JuliedelaMer2014-12-14T03:33:42Z

Doch auch bei einer geringfügigen Beschäftigung hat sie Anspruch auf Krankenstand.

Ulli2014-12-14T03:32:20Z

Doch, doch. Lohnfortzahlung steht ihr zu. Wie lange ist sie denn schon dort beschäftigt (4 Wochen wären Pflicht)? Lies selbst:

Claudia2014-12-14T03:30:25Z

oh das interessiert mich auch,bin auf Antworten gespannt.Wobei ich denke das es eher nicht bezahlt wird.

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