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Lohnfortzahlung bei Krankheit in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ja oder nein ?!?
Hallo YC-Gemeinde !
Meine Tochter (17 Jahre) hat einen Schülerjob bei einem Discounter - drei Mal die Woche für 4 Stunden mit einem Stundenlohn von € 8,50.
Nun ist sie per Attest für drei Tage krankgeschrieben; hätte an diesen Tagen arbeiten müssen.
Meine Frage:
Bekommt sie dennoch für diese drei Tage ihren Lohn oder gilt diese Regelung bei einer solchen geringfügigen Beschäftigung nicht ?
Vielen Dank für euren Rat und einen schönen dritten Advent für euch !
9 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 6 Jahren
Im Krankheitsfall muss Jobbern – wie allen anderen Arbeitnehmern – das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt werden.
- Janet MLv 7vor 6 Jahren
Natürlich steht ihr Lohnfortzahlung zu!
Ja, man staune, sogar Urlaub!
Informier dich gut bei Ullis Link!
- JuliedelaMerLv 7vor 6 Jahren
Doch auch bei einer geringfügigen Beschäftigung hat sie Anspruch auf Krankenstand.
- Brian W. AshedLv 7vor 6 Jahren
Recht haben,
Recht kriegen...
Eine Frage der Abwägung.
Ja, es besteht die Gefahr, dass sie das Geld bekommt. Und die Kündigung.
Es ist nie gut, wenn ein Arbeitnehmer seine Rechte kennt.
Für den Arbeitgeber.
Und der Arbeitnehmer muss abwägen und die Situtation einschätzen.
Manchmal fährt man mit Verzicht besser.
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- catLv 7vor 6 Jahren
Auch bei einem Minijob hat man im Krankheitsfall das Recht auf eine Lohnfortzahlung...!
- UlliLv 7vor 6 Jahren
Doch, doch. Lohnfortzahlung steht ihr zu. Wie lange ist sie denn schon dort beschäftigt (4 Wochen wären Pflicht)? Lies selbst:
- herr_nixnutzLv 7vor 6 Jahren
Ein klares Ja! Es gibt keine Unterschied mehr, ob Minijobber, Teilzeit oder Vollzeit, alle haben die gleichen Rechte und wer krank ist, bekommt Lohnfortzahlung. Der AG kann NICHT darauf berufen, es wäre nur ein Minijob.
- ChristaLv 6vor 6 Jahren
Diese Regel gilt für jeden Arbeitsvertrag, auch Minijoper haben Recht auf Urlaub und vortzahlung - wenn es in ihrem Vertrag steht
- vor 6 Jahren
oh das interessiert mich auch,bin auf Antworten gespannt.Wobei ich denke das es eher nicht bezahlt wird.