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Lohnfortzahlung bei Krankheit in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ja oder nein ?!?

Hallo YC-Gemeinde !

Meine Tochter (17 Jahre) hat einen Schülerjob bei einem Discounter - drei Mal die Woche für 4 Stunden mit einem Stundenlohn von € 8,50.

Nun ist sie per Attest für drei Tage krankgeschrieben; hätte an diesen Tagen arbeiten müssen.

Meine Frage:

Bekommt sie dennoch für diese drei Tage ihren Lohn oder gilt diese Regelung bei einer solchen geringfügigen Beschäftigung nicht ?

Vielen Dank für euren Rat und einen schönen dritten Advent für euch !

9 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Jahren

    Im Krankheitsfall muss Jobbern – wie allen anderen Arbeitnehmern – das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt werden.

    http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/...

  • vor 6 Jahren

    Natürlich steht ihr Lohnfortzahlung zu!

    Ja, man staune, sogar Urlaub!

    Informier dich gut bei Ullis Link!

  • vor 6 Jahren

    Doch auch bei einer geringfügigen Beschäftigung hat sie Anspruch auf Krankenstand.

  • vor 6 Jahren

    Recht haben,

    Recht kriegen...

    Eine Frage der Abwägung.

    Ja, es besteht die Gefahr, dass sie das Geld bekommt. Und die Kündigung.

    Es ist nie gut, wenn ein Arbeitnehmer seine Rechte kennt.

    Für den Arbeitgeber.

    Und der Arbeitnehmer muss abwägen und die Situtation einschätzen.

    Manchmal fährt man mit Verzicht besser.

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  • cat
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Auch bei einem Minijob hat man im Krankheitsfall das Recht auf eine Lohnfortzahlung...!

    http://www.helpster.de/krankheit-und-400-euro-job-...

  • Ulli
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Doch, doch. Lohnfortzahlung steht ihr zu. Wie lange ist sie denn schon dort beschäftigt (4 Wochen wären Pflicht)? Lies selbst:

  • vor 6 Jahren

    Ein klares Ja! Es gibt keine Unterschied mehr, ob Minijobber, Teilzeit oder Vollzeit, alle haben die gleichen Rechte und wer krank ist, bekommt Lohnfortzahlung. Der AG kann NICHT darauf berufen, es wäre nur ein Minijob.

  • vor 6 Jahren

    Diese Regel gilt für jeden Arbeitsvertrag, auch Minijoper haben Recht auf Urlaub und vortzahlung - wenn es in ihrem Vertrag steht

  • vor 6 Jahren

    oh das interessiert mich auch,bin auf Antworten gespannt.Wobei ich denke das es eher nicht bezahlt wird.

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