?
Ja.
Ella la bella
Leute ohne Taufe, gehören dahin wo sie hergekommen sind,
nämlich ins Heidenland auch DDR oder neue Bundesländer genannt.
erhardgr
Nein, wir haben (wenn auch "hinkende") Trennung von Staat und Kirche/Religion.
Auch eine Erwachsenentaufe in den Großkirchen muss beim Standesamt eigens gemeldet werden, um für den Kirchensteuereinzug relevant zu werden.
Das alles gilt aber nur die Deutschland. Fast alle anderen Staaten haben keinen staatlichen Einzug der Kirchenabgaben.
Und für Freikirchen und orthodoxe Kirchen gilt das Kirchensteuergesetz überhaupt nicht, sondern nur für evangelische Landesirchen, die römisch-katholische und die alt-katholische Kirche, die Israelitische Kultusgemeinde und einige wenig winzig kleinefreireligiöse Körperschaften.
Anonym
Weder noch
Helgale
Derjenige gehört dann einer Religion an und diese erscheint auf der Lohnsteuerkarte. Der Arbeitgeber braucht dies für die Abrechnung.
(Ich spreche von "rk" oder "ev".