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Hat eine Taufe staatsrechtliche Auswirkungen? Egal ob Kinder- oder Erwachsenentaufe.?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Jahren

    Derjenige gehört dann einer Religion an und diese erscheint auf der Lohnsteuerkarte. Der Arbeitgeber braucht dies für die Abrechnung.

    (Ich spreche von "rk" oder "ev".

  • vor 6 Jahren

    Leute ohne Taufe, gehören dahin wo sie hergekommen sind,

    nämlich ins Heidenland auch DDR oder neue Bundesländer genannt.

  • vor 6 Jahren

    Ja.

  • No
    Lv 4
    vor 6 Jahren

    hast du mal das Kind gefragt ob es getauft weredn möchte? oder tut ihr es mit zwang durchführen,um den dummen glauben zu erzwingen?

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  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Weder noch

  • vor 6 Jahren

    Staatsrechtliche Auswirkungen hat eine kirchliche Taufe nicht, denn der Name wird kurz nach der Geburt bereits im Geburtsregister eingetragen und dem zuständigen Standesamt mitgeteilt.

    Erst wenn dieses Kind sich nicht anders besinnt, wird "rk" oder "ev" in die amtliche Steuermitteilung eingetragen und von da an muss auch Kirchensteuer bezahlt werden.

  • vor 6 Jahren

    Nein, wir haben (wenn auch "hinkende") Trennung von Staat und Kirche/Religion.

    Auch eine Erwachsenentaufe in den Großkirchen muss beim Standesamt eigens gemeldet werden, um für den Kirchensteuereinzug relevant zu werden.

    Das alles gilt aber nur die Deutschland. Fast alle anderen Staaten haben keinen staatlichen Einzug der Kirchenabgaben.

    Und für Freikirchen und orthodoxe Kirchen gilt das Kirchensteuergesetz überhaupt nicht, sondern nur für evangelische Landesirchen, die römisch-katholische und die alt-katholische Kirche, die Israelitische Kultusgemeinde und einige wenig winzig kleinefreireligiöse Körperschaften.

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