Verführung zum Meineid?

Mein Kollege klagt seit Jahren über sein verschimmelte Wohnung. Nun klagt er vor Gericht gegen den Vermieter und will mich als Zeugen. Da ich seine Wohnung aber vor drei Jahren zuletzt gesehen habe, habe ich die Zeugenaussage abgelehnt.
Macht nichts, meinte er. Er gibt mir die Daten über den Werdegang der Schimmelbildung und das kann ich ja dann aussagen.
Seit vier Wochen traktiert er mich schon, und ich lehne weiterhin ab.
Ich kann doch nur bezogen auf das aussagen, was ich auch selbst gesehen habe?!

Struppi2014-08-29T22:17:25Z

Beste Antwort

MEIN RAT:
Versuche Dich GRUNDSÄTZLICH nicht in irgendwelche Lügen / Täuschungen / Betrügereien hineinziehen zu lassen!

Anmerkungen:
1. Dein Bekannter macht sich nicht der Verführung strafbar, sondern der "Anstiftung zu einer Falschaussage vor Gericht."
2. Wegen verschimmelter Wände würdest Du wohl nicht mal vor einem Pilzgericht vereidigt.
3. Sollte sich der Schimmel tatsächlich seit Jahren in der Wohnung ausbreiten, so kann dies viel gewichtiger von einem Sachverständigen bestätigt werden.

hilfsbereit2014-08-30T00:51:03Z

Hier hast Du Dich in Eigenverantwortung für die Wahrheit =
nachvollziehbare Tatsache zu ent-scheiden.

Selbst aus Sympathie, Zuneigung, oder falsch verstandener
Liebe ist eine Lüge, Verleumdung ein krimineller Akt.

Übrigens: echte Liebe zieht keinen in eine kriminelle Aussage.

Hast Du mal von der Körpersprache gehört.
Du kannst mit Deinem Kopf lügen, doch der Körper verhält sich
anders, der Körper kann nicht lügen.
Die Richter haben das in ihrem Jurastudium die Körpersprache gelernt

Anonym2014-08-29T22:38:39Z

Seit Jahren???Halt dich da raus..der verliert sowiso..und MAL DENKEN, wenn der im Umkehrschluss nachweist, das du von den Missständen wusstest--pfötchen weg--

good Luck--solche Leute braucht niemand,,

Anonym2014-08-29T21:09:32Z

Eine Falschaussage vor Gericht, ist noch lange kein Meineid.

http://www.verteidiger-berlin.info/docs/falschaussage-meineid.php#Falschaussage

Anonym2014-08-29T17:17:56Z

Du liegst ganz richtig.

Niemals falsch aussagen, das ist sehr schlimm!

Du kannst höchtens entweder über Deinen letzten Besuch berichten oder ihn neu besuchen und darüber berichten, anders lehne es ab, egal wie nah er zu Dir steht!

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