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Lupus
Lv 4
Lupus fragte in TiereNagetiere · vor 7 Jahren

Verführung zum Meineid?

Mein Kollege klagt seit Jahren über sein verschimmelte Wohnung. Nun klagt er vor Gericht gegen den Vermieter und will mich als Zeugen. Da ich seine Wohnung aber vor drei Jahren zuletzt gesehen habe, habe ich die Zeugenaussage abgelehnt.

Macht nichts, meinte er. Er gibt mir die Daten über den Werdegang der Schimmelbildung und das kann ich ja dann aussagen.

Seit vier Wochen traktiert er mich schon, und ich lehne weiterhin ab.

Ich kann doch nur bezogen auf das aussagen, was ich auch selbst gesehen habe?!

12 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    MEIN RAT:

    Versuche Dich GRUNDSÄTZLICH nicht in irgendwelche Lügen / Täuschungen / Betrügereien hineinziehen zu lassen!

    Anmerkungen:

    1. Dein Bekannter macht sich nicht der Verführung strafbar, sondern der "Anstiftung zu einer Falschaussage vor Gericht."

    2. Wegen verschimmelter Wände würdest Du wohl nicht mal vor einem Pilzgericht vereidigt.

    3. Sollte sich der Schimmel tatsächlich seit Jahren in der Wohnung ausbreiten, so kann dies viel gewichtiger von einem Sachverständigen bestätigt werden.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Seit Jahren???Halt dich da raus..der verliert sowiso..und MAL DENKEN, wenn der im Umkehrschluss nachweist, das du von den Missständen wusstest--pfötchen weg--

    good Luck--solche Leute braucht niemand,,

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Eine Falschaussage vor Gericht, ist noch lange kein Meineid.

    http://www.verteidiger-berlin.info/docs/falschauss...

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Du liegst ganz richtig.

    Niemals falsch aussagen, das ist sehr schlimm!

    Du kannst höchtens entweder über Deinen letzten Besuch berichten oder ihn neu besuchen und darüber berichten, anders lehne es ab, egal wie nah er zu Dir steht!

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  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Genau genommen darfst Du Dich gar nicht weigern, als Zeuge auszusagen, wenn Du von Deinem Bekannten als solcher benannt wirst. Die Entscheidung, welcher Wert Deinen Beobachtungen beigemessen wird, liegt letztlich beim Richter, nicht bei Dir selber.

    Was Du da von Meineid faselst, verstehe ich nicht ganz. Beschränke Dich auf das, was Du wirklich gesehen hast, ohne etwas zu verschweigen oder hinzuzufügen.

  • vor 7 Jahren

    Sag ihm klipp und klar dass du natürlich bereit bist auszusagen, du aber nur aussagst was du auch selber gesehen hast, also nur den Zustand wieder geben kannst der vor 3 Jahren vorlag! Gibt er dich trotzdem als Zeuge an ist es sein Problem - vor Gericht darfst du nicht lügen, auch nicht aus einer Gefälligkeit raus!

    Wenn dein Kollege dich also als Zeuge angibt sag wahrheitsgemäß aus und gut ist - alles andere ist das Problem deines Kollegen! Und wenn du dann auch noch aussagst (weil du vielleicht danach gefragt wirst) dass er dich dazu verführen wollte etwas zu sagen was du selber nicht gesehen hast dann hat er zusätzlich noch andere Probleme!

  • vor 7 Jahren

    Hier hast Du Dich in Eigenverantwortung für die Wahrheit =

    nachvollziehbare Tatsache zu ent-scheiden.

    Selbst aus Sympathie, Zuneigung, oder falsch verstandener

    Liebe ist eine Lüge, Verleumdung ein krimineller Akt.

    Übrigens: echte Liebe zieht keinen in eine kriminelle Aussage.

    Hast Du mal von der Körpersprache gehört.

    Du kannst mit Deinem Kopf lügen, doch der Körper verhält sich

    anders, der Körper kann nicht lügen.

    Die Richter haben das in ihrem Jurastudium die Körpersprache gelernt

  • vor 7 Jahren

    geh zur polizei zeige ihn an ween noetigung

  • vor 7 Jahren

    Ja richtig, bleibe bei dem was Du gesehen hast füge nicht hinzu was man eventuell dadurch annehmen könnte.So sehr man dich auch bedrängt. Wenn Du bei der Wahrheit bleibst, ist alles in Ordnung.

  • vor 7 Jahren

    Eine Falschaussage ist kein Meineid, aber trotzdem strafbar, wenn es nicht der Wahrheit entspricht.

    Doch grundsätzlich kannst du nur aussagen, was du vor 3 Jahren sahst.

    Da Schimmel aber nicht von heute auf morgen verschwindet, wenn nicht die Ursache entfernt wurde, kann man davon ausgehen, dass es eher schlimmer wurde.

    Außerdem, was hindert dich daran, dir das noch einmal vor Ort anzuschauen.

    Sollte dein Kollege dich allerdings als Zeugen angeben und du eine Vorladung vom Gericht bekommst, hast du Zeugenpflicht und musst dort erscheinen.

    Du solltest dann nur das aussagen, was du wirklich weißt.

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