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Ist der Meineid eines Gläubigen doppelt schwerwiegend?

Angenommen, ein gläubiger Christ schwört auf die Bibel und leistet trotzdem einen Meineid vor Gericht - ist das dann doppelt verwerflich?

Würde der schwerer bestraft, wenn die Wahrheit heraus käme?

15 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Als bayrischer Christ kann man da durchaus noch Minister werden.

    "...Friedrich Zimmermann (Old Schwurhand)

    ist 1959 in den Spielbanken Skandal verwickelt; schwört einen Meineid und wird 1960 rechtskräftig verurteilt; wandert aber deshalb keineswegs ins Gefängnis. 1961 wird er rückwirkend (!) aufgrund eines medizinischen Gutachtens (am Tag des Meineids herrschte Föhn und Zimmermann hatte Tabletten geschluckt) freigesprochen.

    Zimmermann wird in den Bundestagsfraktionsvorstand der CSU gewählt.

    1982 Bundesminister des Innern

    Süddeutsche Zeitung Magazin, 18.2.2000, Seite 26, Süddeutsche Zeitung Seite 26, 15.11.2000, S.6 ..."

  • Mama
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Ich finde es schon merkwürdig ,das man vor Gericht auf Die Bibel schwören muss oder kann.....was soll das denn ?

    Er wird nicht doppelt bestraft ....jedenfalls nicht vor dem Gericht.

    Vielleicht vor seinem ,,anderen,, Richter.

    Gruß Mama

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Als Gläubiger Christ auf die Bibel zu schwören und einen Meineid zu begehen, spielt keine Rolle, da die meisten so genannten Christen die Bibel gar nicht kennen!

    Aber am Gericht ist es Strafbar!

    Falschaussage: 12 Monate – 5 Jahre Freiheitsstrafe

    Meineid: Nicht unter 3 Jahre Freiheitsstrafe.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Ein Christ soll nicht schwören. Ein Ja soll ein Ja sein und ein nein ein nein.

    mt 5,33-37

    33 Wiederum habt ihr gehört, dass zu den Alten gesagt ist: Du sollst nicht falsch schwören, du sollst aber dem Herrn deine Eide erfüllen. 34 Ich aber sage euch: Schwört überhaupt nicht! Weder bei dem Himmel, denn er ist Gottes Thron; 35 noch bei der Erde, denn sie ist seiner Füße Schemel; noch bei Jerusalem, denn sie ist des großen Königs Stadt; 36 noch sollst du bei deinem Haupt schwören, denn du kannst nicht ein Haar weiß oder schwarz machen. 37 Es sei aber eure Rede: Ja, ja! Nein, nein! Was aber darüber hinausgeht, ist vom Bösen.

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  • vor 9 Jahren

    Nein, weder vor Gericht (Meineid ist ein Straftatbestand der gleich behandelt wird unabhängig davon, ob man auf die Bibel schwört oder nicht), noch in der Bibel, diese macht keinen Unterschied zwischen Lüge und Meineid.

  • vor 9 Jahren

    Vor dem Gesetz sind alle gleich!

    Wenn man allerdings vor Gott lügt, muss man das mit ihm und sich selbst ausmachen...man geht einmal beichten, und er hat einen wieder lieb ...*Ironieoff

  • vor 9 Jahren

    Vor dem Gesetz sind oder besser gesagt sollten zumindest alle Menschen gleich sein.

  • vor 9 Jahren

    unabhängig von einer Religionszugehörigkeit: Meineid wird bestraft http://www.rechtsanwalt-louis.de/falschaussage_&_m...

  • vor 9 Jahren

    Würde sagen ja . Warum nun Wer glaubwürdig sein will der schwört auf die Bibel . Wer aber dies vorne weg mit Lügen betrachtet der ist Unglaubwürdig verachtenswert .Darum IST die Strafe auch höher. Man kann als Schwur auch mein Wort geben oder ähnlich .

  • vor 9 Jahren

    Das Schwören auf die Bibel setzt keine religiösen Überzeugungen voraus.

    In unserem Kulturkreis sind aber die gesellschaftlichen Grundwerte an die christlichen Werte angelehnt, wie in der Bibel sind z.B. auch per Gesetz Stehlen und Morden verboten. Auch die Wahrheitsliebe gehört zu den Grundwerten und wurde aus dem Gebot: "Du sollst nicht falsch Zeugnis ablegen wider deinen Nächsten" abgeleitet.

    Wir schwören nicht auf Gesetzbücher, sondern auf die Bibel, weil man seit Jahrhunderten davon ausgeht, dass die in ihr manifestierten Werte nachhaltiger und weniger veränderbar sind als weltliche Gesetze.

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