Bekomme ich in der Wartezeit auf mein Studium Kindergeld?
Hallo,
mein Problem haben im Moment sicher einige. Ich habe 2013 mein ABi gemacht und bin dann in eine WG gezogen. Mein Lebensunterhalt setzte sich zunächst aus Kindergeld, Gehalt vom Freiwilligendienst und einem kleinen Unterhalt meines Vaters zusammen. Nun ist mein BFD vorbei und ich habe den Studienplatz den ich möchte nicht bekommen.
Meine Pläne sind zurzeit ein kleiner Job (eventuell über 450€) oder Praktika. Die Kindergeldkasse hat nach Beendigung des BFD nicht mehr gezahlt (1 Monat jetzt) Kann ich noch mal welches Beantragen? ich habe auf einer Website das gefunden:
"Kinder ohne Berufsausbildung/ abgeschlossenem Studium
Kinder, die noch keine Berufsausbildung absolviert oder ein Studium abgeschlossen haben erhalten in der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, während der ersten Berufsausbildung oder in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ohne weitere Voraussetzung Kindergeld. Dabei ist es unerheblich, in welchen zeitlichen Umfang sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder wie viel Einkommen sie verdienen."
Was doch eigentlich bedeutet, ich müsste Kindergeld bekommen? Nun bin ich verwirrt, weil weitläufig die Meinung verbreitet ist, das Leute wie ich eben KEIN Kindergeld bekommen können.
Was stimmt denn nun? Bzw. mit welchem Amt muss ich sprechen wenn mich das Interessiert, Jugendamt, Arbeitsamt, oder noch ein anderes?
Danke für alle die mir helfen, sich damit auseinander zu setzen!
@Dean: Okay danke, ich habe allerdings nur 11 Monate gearbeitet, reicht das für ALG? Und ALG kann ich auch nur bis zu den 450€ beantragen, oder?