Abgestelltes Fahrrad kippt auf Auto. Wer haftet?

Hallo, ich hätte da mal eine Frage:

Meiner Freundin ist folgendes passiert: Sie hat ihr Fahrrad am Fahrradständer eines Supermarktes ordnungsgemäß abgestellt. Als sie aus dem Geschäft kam, behauptete ein Mann, dass ihr Fahrrad auf sein Auto gekippt sei und dass dadurch 2 große Kratzer entstanden sind... Das Fahrrad stand jedoch wieder im Ständer, wie sie es zuvor abgestellt hatte. Der Mann hatte den Vorfall selbst nicht gesehen, sondern eine Frau will beobachtet haben, wie das Rad umgestürzt ist. Es gibt keinerlei Beweise, dass das Rad wirklich umgestürzt ist, außer der Zeugenaussage.

Wer würdet ihr sagen, muss in diesem Fall haften?

Vielen Dank für eure Hilfe!

?2014-04-12T05:55:27Z

Beste Antwort

Derjenige, der einen Gegenstand irgendwo abstelllt, hat eine Verkehrssicherungspflicht . Und die umfasst das sichere Abstellen, zBsp bei einem Fahrrad, so, dass dieser Gegenstand nicht das Eigentum anderer beschädigen kann .
Wenn Du verklagt wirst, kommt es entscheidend darauf an, ob ein Richter der Aussage dieser Zeugin glaubt . Allllerdings kann sie sich bei diesem merkwürdigen Sachverhat auf eine peinliche - nein, ist ja verboten - aber auf eine gründliche Befragung durch den Richter einstellen... und dann heisst es abwarten... denn ich habe es öfter als einmal erlebt, dass die Aussage vor der Richterbank nach der entsprechenden Belehrung ... mit Androhung der Vereidigung .. und Freiheitsstrafe ... auf einmal ganz anders ausfiel als die vorherigen Behauptungen ....

Gertraud2014-04-17T14:57:06Z

Bevor Du gleich nen Anwalt einschaltest, hier ein Tipp. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht beantwortet Dir Deine Frage zu KFZ-Versicherungsfällen hier kostenlos http://www.versicherung-lkw.de/Rechtsberatung.html

Anonym2014-04-15T21:40:46Z

si

?2014-04-13T08:46:50Z

Falls die Besitzerin des Fahrrades eine Privathaftpflicht hat (sollte eigentlich jeder haben), dieser den Vorfall melden.

Die kümmern sich dann darum. Wenn es nötig ist, beauftragen diese einen Anwalt.

Weiter Kosten oder Nachteile entstehen der Besitzerin des Fahrrades nicht.

Ansonsten wurde bereits alles relevante gesagt, wer ein Fahrzeug abstellt, haftet für das sichere Abstellen. Ein Geschädigter muss allerdings beweisen, dass das abgestellte Fahrzeug einen Schaden verursacht hat. Mit einer Zeugenaussage wäre das gegeben. Inwieweit die Zeugenaussage glaubwürdig ist, müsste dann ein Gericht entscheiden.

chrissy2014-04-12T17:16:59Z

Dann müssten an dem Fahrrad Lackspuren des Autos zu finden sein.

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