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Abgestelltes Fahrrad kippt auf Auto. Wer haftet?

Hallo, ich hätte da mal eine Frage:

Meiner Freundin ist folgendes passiert: Sie hat ihr Fahrrad am Fahrradständer eines Supermarktes ordnungsgemäß abgestellt. Als sie aus dem Geschäft kam, behauptete ein Mann, dass ihr Fahrrad auf sein Auto gekippt sei und dass dadurch 2 große Kratzer entstanden sind... Das Fahrrad stand jedoch wieder im Ständer, wie sie es zuvor abgestellt hatte. Der Mann hatte den Vorfall selbst nicht gesehen, sondern eine Frau will beobachtet haben, wie das Rad umgestürzt ist. Es gibt keinerlei Beweise, dass das Rad wirklich umgestürzt ist, außer der Zeugenaussage.

Wer würdet ihr sagen, muss in diesem Fall haften?

Vielen Dank für eure Hilfe!

10 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Derjenige, der einen Gegenstand irgendwo abstelllt, hat eine Verkehrssicherungspflicht . Und die umfasst das sichere Abstellen, zBsp bei einem Fahrrad, so, dass dieser Gegenstand nicht das Eigentum anderer beschädigen kann .

    Wenn Du verklagt wirst, kommt es entscheidend darauf an, ob ein Richter der Aussage dieser Zeugin glaubt . Allllerdings kann sie sich bei diesem merkwürdigen Sachverhat auf eine peinliche - nein, ist ja verboten - aber auf eine gründliche Befragung durch den Richter einstellen... und dann heisst es abwarten... denn ich habe es öfter als einmal erlebt, dass die Aussage vor der Richterbank nach der entsprechenden Belehrung ... mit Androhung der Vereidigung .. und Freiheitsstrafe ... auf einmal ganz anders ausfiel als die vorherigen Behauptungen ....

  • vor 7 Jahren

    Dann müssten an dem Fahrrad Lackspuren des Autos zu finden sein.

  • vor 7 Jahren

    Wenn das Fahrrad ordnungsgemäß in dem extra dafür vorgesehenen Fahrradständer gestanden hat, dann kann das nur bedeuten (falls es diesen Vorfall des Umfallens überhaupt gegeben hat), daß das Auto dort nichts zu suchen gehabt hat.

    Wieso befindet sich denn ein KFZ so nah an dem Fahrradständer, daß ein kippendes Rad das Auto überhaupt erwischt?

    Nein, nein, da versucht ein unverschämter und nicht so ganz gesetzestreuer Autofahrer einen Dummen zu finden, der ihm eine Reparatur finanziert...

    Am sinnvollsten wäre es, da gleich die Polizei einzuschalten bzw. einen Anwalt zu nehmen!

  • vor 7 Jahren

    Wenn das Fahrrad beweisbar zuvor und auch danach ordnungsgemaess im Fahrradstaender stand, ist die Zeugenaussage, wonach genau dieses Fahrrad auf das Auto gefallen sein soll, mehr als unglaubwuerding.

    Ohne eine Einvernahme dieser besagten Zeugin laesst sich das wandernde Fahrrad nicht aufklaeren.

    Im Zweifelsfall beyahlt die Vollkaskoversicherung des Kfz-Halters oder er selbst.

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  • A
    Lv 5
    vor 7 Jahren

    Mein Kenntnisstand ist nein; da du bei einem Fahrrad keine Gefährdungshaftung hast.

    Da gabs auch vor kurzhem auf VOX bei auto mobil so ein Beispiel, wenn du dir das antun willst kannst du dir im Internet mal die alten Folgen durchsuchen (ist vielleicht so 3 Wochen her?).

    Falls sie eine Privathaftpflicht hat kann sie es ja auch denen melden, die zahlen entweder oder erklären dem vom Auto warum deine Freundin nicht haftet.

    Wenn sie das Fahrrad ordentlich abgestellt hat kann sie nichts dafür.

    Quelle(n): Ach ja, dann musst du nicht suchen: http://blog.strafrecht.jurion.de/2013/07/das-abges...
  • vor 7 Jahren

    Bevor Du gleich nen Anwalt einschaltest, hier ein Tipp. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht beantwortet Dir Deine Frage zu KFZ-Versicherungsfällen hier kostenlos http://www.versicherung-lkw.de/Rechtsberatung.html

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    si

  • ?
    Lv 5
    vor 7 Jahren

    Falls die Besitzerin des Fahrrades eine Privathaftpflicht hat (sollte eigentlich jeder haben), dieser den Vorfall melden.

    Die kümmern sich dann darum. Wenn es nötig ist, beauftragen diese einen Anwalt.

    Weiter Kosten oder Nachteile entstehen der Besitzerin des Fahrrades nicht.

    Ansonsten wurde bereits alles relevante gesagt, wer ein Fahrzeug abstellt, haftet für das sichere Abstellen. Ein Geschädigter muss allerdings beweisen, dass das abgestellte Fahrzeug einen Schaden verursacht hat. Mit einer Zeugenaussage wäre das gegeben. Inwieweit die Zeugenaussage glaubwürdig ist, müsste dann ein Gericht entscheiden.

  • vor 7 Jahren

    Nun an ihrer Stelle hätte ich die Polizei gerufen, denn so komisch es hier klingt, handelt es sich um einen Verkehrsunfall. Man hätte dann an der Stellung der Fahrzeuge ersteinmal sehen können ob es überhaupt möglich gewesen ist, dass die Schäden von dem umstürzenden Fahrrad stammen.

    Sollte dies tatsächlich der Fall sein, würde die Haftpflicht deiner Freundin den Schaden regulieren bzw. vor Gericht ziehen. Ob und wie hoch eine eventuelle Mitschuld des PKW-Fahrers gegeben ist, liegt an der Örtlichkeit. Tasächlich stehen die Fahrradständer manchmal sehr dicht neben den Parkflächen für PKW, weil ja die Supermärkte möglichst vielen Kunden eine Parkmöglichkeit bieten wollen und das auf geringsten Raum.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Jaja, Deiner Freundin ist das passiert und nicht in dem Film mit Annette Frier: Mütter-Mafia.

    Natürlich hat der Fahrradhalter zu haften. Aber die ****** hauen ja immer ab. Mir hat so ne Sau mal nen Schaden von 5000 DM hinterlassen. Denen wünsche ich die Pest an den Ar.sch.

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