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Anonym
Anonym fragte in Haus & GartenSonstiges - Haus & Garten · vor 1 Jahrzehnt

darf ich mein Auto vor meiner gemieteten Garage abstellen??

man möchte uns die Garage kündigen weil wir vor unserer gemieteten Garage das Auto abgestellt haben .......

Wir sind der Meinung das wir unser Auto sehr wohl auch davor abstellen dürfen .......

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn der Platz vor der Garage Eigentum deines Vermieters ist, und dieser nicht möchte das da geparkt wird dann ist das sein gutes Recht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Stellplatz vor der Garage gehört zur Garage und kann auch mitgenutzt werden solange kein anderer Nutzer behindert wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast die Garage gemietet, nicht den öffentlichen Verkehrsraum davor.

    Eine Kündigung einer Garage setzt vorraus, das mehrfach und wiederholt, gegen die Hausordnung willentlich verstoßen wurde.

    Quelle(n): Es geht hier nicht um eure Meinung, sondern nach der Gesetzeslage. Und die ist eindeutig.
  • vor 1 Jahrzehnt

    In den meisten Verträgen ist es vermerkt, dass man vor der Garage bzw vor dem Parkplatz nichts abstellen darf. Der Vorraum hast Du ja nicht gemietet. Ich kann Dich gut verstehen, dass wenn Du niemand behinderst, der Platz auch von Dir genutzt werden kann, aber damit wirst Du bei Gericht nicht durchkommen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ich mich recht entsinne, kann die Garage nicht gekündigt werden, wenn sie zusammen mit der Wohnung vermietet wurde. Dann kann nur beides gemeinsam gekündigt werden.

    Quelle(n): Videotext im TV
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt darauf an. Wenn der Grund vor der Garage auch von dir gemietet ist, kann dir keiner. Wenn das Grundstück davor allerdings der Allgemeinheit gehört- zB Garagenhof, darst du da nicht parken.

    Man muß dich allerdings erst abmahnen. einfach so von Bumms auf eben kündigen ohne Vorwarnung geht nicht. Du mußt dir deines Unrechts erst bewußt gemacht werden.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Kraftfahrzeuge dürfen innerhalb des Mietgrundstücks nur in Garagen oder auf angemieteten Stellplätzen abgestellt werden, nicht jedoch im Hof oder auf den Zugängen bzw. Zufahrten. Der Vermieter kann das Waschen und Reparieren von Fahrzeugen im Hofraum und auf anderen nicht mitvermieteten Flächen untersagen.

    Allerdings:

    Im Falle des Verstoßes gegen vorbezeichneten Grundsatz kann der Vermieter nach fruchtloser Abmahnung Unterlassungsklage erheben ( § 541 BGB). Eine Kündigung kann grundsätzlich erst dann ausgesprochen werden, wenn die Unterlassungsklage nicht zum Ziel führt. Dieses gilt, wenn die Garage Bestandteil des Wohnungsmietvertrages ist, der dann komplett zu kündigen ist.

    Eine separat angemietete Garage unterliegt keinem Kündigungsschutz und kann jederzeit - ohne Angabe von Gründen - gekündigt werden.

  • Anais
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Seltsam, oder behindert das Fahrzeug irgend Jemanden, dann wäre es etwas Anderes. Wenn nicht ist es doch Eure Sache.

    Wir haben auch eine Doppelgarage und heute z.B. habe ich ständig draussen gestanden weil ich mehrfach weg wollte.

  • Mu6
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Rein Verkehrsrechtlich gesehen könnte es passieren das du dort ein Knöllchen fängst- sofern die Wegung vor der Garage öffentlich ist. EIne Ornungsbedienstete/ter kann nicht erkennen ob die Garage zugeparkt ist von einem Fremdparker- woher soll man wissen das "das Auto dort wohnt". Wenn es Privatgrund ist, z.B. zur Wobaugenossenschaft gehört o.Ä., gibt es keine Knollen, dann darfst du dort stehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erkundige dich mal bei der Stadtverwaltung.

    Wenn niemand behindert wird, sollte das doch ok sein.

    Evtl. hätte der Vermieter lieber eine Freifläche dort.

    Quelle(n): Ich kann nur in der Tiefgarage parken.
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