Kann ich Zeitarbeit beim Amt verweigern?

Guten Abend Clever gemeinde
ich war einige Zeit bei einer Leihfirma angestellt und nachdem der vermittelte Betrieb sagte er bräuchte mich nicht mehr wurde ich von der Leihfirma gekündigt da sie ANGEBLICH keine Arbeit für mich hätten.
wie auch immer bin ich mit der Kündigung zum Amt und hab Alg eingefordert.
Nun bombadiert mich das Amt mit ner menge Vermittlungsvorschläge alle vom anderen Zeitarbeitsfirmen.
Nur würde ich gerne die Zeit nutzen, ein paar Bewerbungen mehr schreiben und schauen ob ich direkt in eine Firma rein komme, denn unbedingt wieder Leiharbeit möchte ich nicht (wer kanns mir auch verübeln)
Frage nun: Kann ich beim Amt die Jobangebote von leihfirmen verweigern ohne den Anspruch aufs alg zu verlieren oder nicht?

Tifi2014-04-02T13:33:42Z

Beste Antwort

Hier das Gesetz - wusel dich da durch :-(

Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn !



(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass

1.
sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,
2.
die Ausübung der Arbeit die künftige Ausübung der bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,
3.
die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
4.
die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
5.
der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.




(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil

1.
sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit entspricht, für die die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ausgebildet ist oder die früher ausgeübt wurde,
2.
sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist,
3.
der Beschäftigungsort vom Wohnort der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,
4.
die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person,
5.
sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.

Big Tom2014-04-16T02:58:28Z

An den Fragesteller, du solltest dich via e-mail mit mir in Verbindung setzen!!!!!!!!!!!!

savage2014-04-02T15:12:38Z

du musst nehmen, was dir angeboten wird, sonst droht dir die kürzung der leistungen. das geht sogar bis ein-euro-jobs. habe so einen job zweimal abgelehnt und bin bis auf weiteres um 100% gekürzt. also wenn es halbwegs gute jobs sind, dann mach es. die zögern nicht mit sanktionen.

Tupelo2014-04-02T13:46:44Z

Ich habe mir wegen einer liberalistischen
Heiligen-Schein-Antwort die Frage mehrmals
durchgelesen, aber nirgendwo einen Hinweis
entdecken können woraus sich schließen ließe,
dass der Fragesteller, sollte er bei einer Leihbude
beschäftigt sein, das Schreiben von Bewerbungen aufgibt...

Es wäre beinahe amüsant, wenn man sieht wie manche
Leute krampfhaft versuchen ihre dummen Vorurteile#
loszuwerden, wenn es nicht um die Würde der Betroffenen
gehen würde.
Ständige werden diese in Ecken gestellt werden in die sie
nicht gehören!


Und nein, wie die Vorschreiber schon bemerkten, Du kannst,
beziehungsweise Du darfst diese Arbeitnehmer-Abzocke
nicht ablehnen.
Für dieses Knebelgesetz sind eigentlich nur Leute die selbst
ihre Kohlen im Keller haben und deshalb sozil völlig
weltfremd sind!...
Aber wehe, sie wären selbst betroffen......

Ehe der Einwand kommt, dass Arbeitslose ja vom Steuerzahler
subventioniert werden:
HatzVier hat nicht den Erfolg gebracht den man den Betroffenen
versprach.
Die Leihbuden schossen wie Pilzen aus der verseuchten
politischen Erde, weil das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
ausgehebelt wurde, und so gibt es mehr Leih-Malocher als je zuvor.
Und der Witz ist ja, dass es nahezu nur große Firmen sind,
die durch Hatz zwei bis drei ihr parasitäres Leben frönen und
eben nicht der viel zitierte Mittelstand...
Worauf ich hinaus will:
Arbeit gibt es offensichtlich mehr als genug. Was hindert die Politik
daran die Gier ein wenig zu drosseln und den Arbeitnehmern ein
Auskommen ermöglichen mit dem sie eben auskommen?
Statt dessen lässt sich die Politik bedrohen erpressen, dass die
Schmarotzer sich ---mit dem in diesem Land erwirtschafteten Gewinnen---
ins Ausland absetzen...
Die EU erlässt zwar Gurken- und Bananen-Gesetze, die Ausbeutung in Rumänien aber reguliert sie nicht......

Mit anderen Worten:
Warum werden ausschließlich die Arbeitslosen an ihre
Pflichten und die Solidarität erinnert?
Warum nicht auch die Unternehmen,
die auf Kosten der Leihbuden-Malocher Milliarden-Gewinne abschöpfen?
Schließlich haben sie seinerzeit getönt, dass, wenn dieses
Gesetz in Kraft tritt, sie jede Menge Arbeitsplätze schaffen werden...

Und noch eines:
Es gibt Länder in denen es den Arbeitnehmern noch schlechter
gehen mag...
Aber:
Kann man ein Unrecht durch ein noch größeres rechtfertigen
oder relativieren?
Wenn man soziale Intelligenz besitzt sollte man dies nicht...

Dann noch:
Ich mache keine Reklame für die untergegangene DDR...
...und auch nicht für Nord-Korea...
...nur Gerechtigkeit (bitte keine Pseudo-Philosophie)
treibt mich um......

@Ach fabri...
Sicher hat er das so geschrieben wie Du es bemerkst...
Aber eben nicht, dass er nach Arbeitsaufnahme
in einer Leihbude das Schreiben von Bewerbungen einstellen würde. Oder übersehe ich das tatsächlich?

Und statt alles negativ zu sehen und Bequemlichkeit zu unterstellen, habe ich ein positives Menschenbild und unterstelle ich dem Fragesteller, dass es weiterhin tun
wird, allein
schon deshalb weil er nicht ausgemistet werden will......

Und danke für das Kompliment.
Ich gebe mir eben Mühe, indem ich das Anliegen
eines Fragestellers ernst nehme und zu helfen versuche.
Und manche Dinge kann man nun einmal nicht in vier Reihen erklären......
Da Du auf nichts weiter eingehst, scheine ich sonst Recht zu behalten......

?2014-04-02T13:16:44Z

Sag mal : Wer oder was hindert dich eigentlich, Bewerbungen zu schreiben,
wenn Du schon einen Job in einer ZA hast ?
Richtig : Nichts und niemand .
Nur deine eigene Bequemlichkeit .....

@ tupelo : Schön hast Du das geschrieben, aber vergessen folgendes zu lesen :
"

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