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Kann ich Zeitarbeit beim Amt verweigern?

Guten Abend Clever gemeinde

ich war einige Zeit bei einer Leihfirma angestellt und nachdem der vermittelte Betrieb sagte er bräuchte mich nicht mehr wurde ich von der Leihfirma gekündigt da sie ANGEBLICH keine Arbeit für mich hätten.

wie auch immer bin ich mit der Kündigung zum Amt und hab Alg eingefordert.

Nun bombadiert mich das Amt mit ner menge Vermittlungsvorschläge alle vom anderen Zeitarbeitsfirmen.

Nur würde ich gerne die Zeit nutzen, ein paar Bewerbungen mehr schreiben und schauen ob ich direkt in eine Firma rein komme, denn unbedingt wieder Leiharbeit möchte ich nicht (wer kanns mir auch verübeln)

Frage nun: Kann ich beim Amt die Jobangebote von leihfirmen verweigern ohne den Anspruch aufs alg zu verlieren oder nicht?

11 Antworten

Bewertung
  • Tifi
    Lv 7
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Hier das Gesetz - wusel dich da durch :-(

    Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn !

    (1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass

    1.

    sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,

    2.

    die Ausübung der Arbeit die künftige Ausübung der bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,

    3.

    die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,

    4.

    die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,

    5.

    der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.

    (2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil

    1.

    sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit entspricht, für die die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ausgebildet ist oder die früher ausgeübt wurde,

    2.

    sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist,

    3.

    der Beschäftigungsort vom Wohnort der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,

    4.

    die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person,

    5.

    sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.

    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Ich habe mir wegen einer liberalistischen

    Heiligen-Schein-Antwort die Frage mehrmals

    durchgelesen, aber nirgendwo einen Hinweis

    entdecken können woraus sich schließen ließe,

    dass der Fragesteller, sollte er bei einer Leihbude

    beschäftigt sein, das Schreiben von Bewerbungen aufgibt...

    Es wäre beinahe amüsant, wenn man sieht wie manche

    Leute krampfhaft versuchen ihre dummen Vorurteile#

    loszuwerden, wenn es nicht um die Würde der Betroffenen

    gehen würde.

    Ständige werden diese in Ecken gestellt werden in die sie

    nicht gehören!

    Und nein, wie die Vorschreiber schon bemerkten, Du kannst,

    beziehungsweise Du darfst diese Arbeitnehmer-Abzocke

    nicht ablehnen.

    Für dieses Knebelgesetz sind eigentlich nur Leute die selbst

    ihre Kohlen im Keller haben und deshalb sozil völlig

    weltfremd sind!...

    Aber wehe, sie wären selbst betroffen......

    Ehe der Einwand kommt, dass Arbeitslose ja vom Steuerzahler

    subventioniert werden:

    HatzVier hat nicht den Erfolg gebracht den man den Betroffenen

    versprach.

    Die Leihbuden schossen wie Pilzen aus der verseuchten

    politischen Erde, weil das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

    ausgehebelt wurde, und so gibt es mehr Leih-Malocher als je zuvor.

    Und der Witz ist ja, dass es nahezu nur große Firmen sind,

    die durch Hatz zwei bis drei ihr parasitäres Leben frönen und

    eben nicht der viel zitierte Mittelstand...

    Worauf ich hinaus will:

    Arbeit gibt es offensichtlich mehr als genug. Was hindert die Politik

    daran die Gier ein wenig zu drosseln und den Arbeitnehmern ein

    Auskommen ermöglichen mit dem sie eben auskommen?

    Statt dessen lässt sich die Politik bedrohen erpressen, dass die

    Schmarotzer sich ---mit dem in diesem Land erwirtschafteten Gewinnen---

    ins Ausland absetzen...

    Die EU erlässt zwar Gurken- und Bananen-Gesetze, die Ausbeutung in Rumänien aber reguliert sie nicht......

    Mit anderen Worten:

    Warum werden ausschließlich die Arbeitslosen an ihre

    Pflichten und die Solidarität erinnert?

    Warum nicht auch die Unternehmen,

    die auf Kosten der Leihbuden-Malocher Milliarden-Gewinne abschöpfen?

    Schließlich haben sie seinerzeit getönt, dass, wenn dieses

    Gesetz in Kraft tritt, sie jede Menge Arbeitsplätze schaffen werden...

    Und noch eines:

    Es gibt Länder in denen es den Arbeitnehmern noch schlechter

    gehen mag...

    Aber:

    Kann man ein Unrecht durch ein noch größeres rechtfertigen

    oder relativieren?

    Wenn man soziale Intelligenz besitzt sollte man dies nicht...

    Dann noch:

    Ich mache keine Reklame für die untergegangene DDR...

    ...und auch nicht für Nord-Korea...

    ...nur Gerechtigkeit (bitte keine Pseudo-Philosophie)

    treibt mich um......

    @Ach fabri...

    Sicher hat er das so geschrieben wie Du es bemerkst...

    Aber eben nicht, dass er nach Arbeitsaufnahme

    in einer Leihbude das Schreiben von Bewerbungen einstellen würde. Oder übersehe ich das tatsächlich?

    Und statt alles negativ zu sehen und Bequemlichkeit zu unterstellen, habe ich ein positives Menschenbild und unterstelle ich dem Fragesteller, dass es weiterhin tun

    wird, allein

    schon deshalb weil er nicht ausgemistet werden will......

    Und danke für das Kompliment.

    Ich gebe mir eben Mühe, indem ich das Anliegen

    eines Fragestellers ernst nehme und zu helfen versuche.

    Und manche Dinge kann man nun einmal nicht in vier Reihen erklären......

    Da Du auf nichts weiter eingehst, scheine ich sonst Recht zu behalten......

  • vor 7 Jahren

    Im Allgemeinen "Nein", nur wenn es gute Argumente dagegen gibt.

    //Wie du an den bisherigen Antworten siehst, können auch die DR's die Sachlage nicht ändern.

  • savage
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    du musst nehmen, was dir angeboten wird, sonst droht dir die kürzung der leistungen. das geht sogar bis ein-euro-jobs. habe so einen job zweimal abgelehnt und bin bis auf weiteres um 100% gekürzt. also wenn es halbwegs gute jobs sind, dann mach es. die zögern nicht mit sanktionen.

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  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Das hab ich auch durch! Ich würde es aber wieder so machen. Zeitarbeit lehne ich ab, grundsätzlich! Wen soll ich denn im Niedriglohnsektor noch mitverdienen lassen? Das lassen viel zu viele mit sich machen. Einmal sollte ich Reifen für PORSCHE montieren für 8€ die Stunde. xD Bei mir waren es 30, 60 und dann wieder 30% nur vom Regelsatz. Aber es hat sich gelohnt für meine Überzeugung gerade zustehen. Jetzt hab ich einen Job der sich lohnt und auch keine Parasiten mehr ;)

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Sag mal : Wer oder was hindert dich eigentlich, Bewerbungen zu schreiben,

    wenn Du schon einen Job in einer ZA hast ?

    Richtig : Nichts und niemand .

    Nur deine eigene Bequemlichkeit .....

    @ tupelo : Schön hast Du das geschrieben, aber vergessen folgendes zu lesen :

    "

    Quelle(n): Nur würde ich gerne die Zeit nutzen, ein paar Bewerbungen mehr schreiben *... ... und damit sagt der Fragesteller doch eindeutig, dass er sich durch eine Arbeit bei der ZA daran gehindert sehen würde, mehr Bewerbungen zu schreiben ...
  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Nein, das kannst Du leider nicht tun.

    Alles was Du von der Arge angeboten kriegst mußt Du nehmen.

    Oder Sperre bis auf 0€ riskieren.

    Ist leider so.

  • Gerd
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    der Mensch kann grundsätzlich alles... außer fliegen...

    .

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Ich verstehe dein Problem nicht: wenn dich das Amt zu Firmen schickt heißt das doch nicht, dass man dich dort auch haben will, oder ....? Wenn man es drauf anlegt, schwebt man absolut nicht in Gefahr, einen Job zu bekommen, ohne die Ansprüche auf ALG zu verlieren.

    Man fragt sich auch, wie lange du für das Schreiben einer Bewerbung benötigst, wenn du über Zeitmangel klagst.

    "Verweigern" ist dagegen die dümmste und vor allem nutzloseste Strategie.

  • vor 7 Jahren

    An den Fragesteller, du solltest dich via e-mail mit mir in Verbindung setzen!!!!!!!!!!!!

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