Ich beziehe geld aus dem Ausland durch vermietung meines Hauses. Wo sind die Steuern abzuführen?

Es werden monatlich ca 1000 - 1950 @ sein die aber höchstwahrscheinlich vor der Abreise der Gäste hier in Deutschland auf mein Konto überwiesen werden. Muss ich das Geld hier versteuern oder dort wo sich das Haus (Geschäftssitz) befindet.? (Jamaika)

?2014-03-04T07:53:05Z

Beste Antwort

Wenn Du dauerhaft vermietest, höchstwahrscheinlich in Jamaika ...
Die Doppelbesteuerungsabkommen sehen regelmässig vor, dass die Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien im Belegenheitsstaat zu versteuern sind ...und das wäre in J ....
; allerdings musst Du diese Einkünfte auch in deiner dt. Steuererklärung angeben, da D. diese Einkünfte über den sog. Progressionsvorbehalt berücksichtigt ..

Anders, wenn es sich um eine gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen handelt, also mehrere kurzfristige Vermietungen ..: Dann betreibst Du aus steuerlicher Sicht ein Unternehmen mit Sitz in D.., dessen Überschüsse Du am Sitz des Unternehmens in D versteuern musst .....

Steini Platte2014-03-04T15:21:08Z

Eine Bekannte von mir hat in Süditalien ein Ferienhaus, sie vermietet es nicht, sondern nutzt es selbst (oder mit Ihrem Mann oder mit Freunden, mit denen sie gemeinsam anreist). Das italienische Finanzamt sitzt ihr im Nacken und drohte bereits schon mit saftigsten Geldstrafen & Strafanzeige mit durchsetzung eines Haftbefehls, wenn sie nicht die Mieteinnahmen versteuert...

Aus meiner Sicht mußt Du in Jamaika versteuern.
Sofern Du Deine "Firma" in Deutschland und vermietest von hier aus, dann in Deutschland.

Nimm Dir notfalls einen Steuerberater.

?2014-03-04T15:01:20Z

Wenn du hier in D lebst und bei einem deutschen Finanzamt gemeldet bist, musst du natürlich hier versteuern. In der Steuererklärung unter "Vermietung/Verpachtung". Es spielt keine Rolle, wo das Geld herkommt, das du hier verdienst. Auch eine deutsche Firma, die ihr Geld von ausländischen Kunden bezieht, muss ihre Gewinne hier versteuern.

Ralf E <><2014-03-04T14:51:38Z

Das sagt dir ein Steuerfachanwalt.