cat
Beste Antwort
Vermieter und Hausverwalter sind ohne Erlaubnis des Mieters nicht berechtigt, die Mietsache zu betreten !
Dies gilt für alle Mietsachen, die dem Mieter zum Alleingebrauch überlassen wurden !
Etwas anderes gilt aber für Bereiche, die dem Mieter lediglich zum Mitgebrauch überlassen wurden !
Hausfriedensbruch ist das vorsätzliche Eindringen gegen den Willen des Berechtigten in näher bestimmte Räumlichkeiten !
Diese Räumlichkeiten sind Wohnungen, Geschäftsräume und abgeschlossene Räume (auch Garagen) !
Gleiches gilt für das befriedete Besitztum (z.B. Garten), das in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert ist !
LG cat !
Lumpi
Ohne Ankündigung
und ohne Grund
n e i n
das wäre
Hausfriedensbruch
aeneas
Nein, selbstverstaendlich nicht.
Hausverwalter
Ist der Garten mit vermietet worden, darf der Vermieter nicht mehr ohne Genehmigung des Mieters auf sein Grundstück. Es verhält sich genauso wie mit seinem Wohnraum. Widersetzt sich der VM trotzdem begeht er Hausfriedensbruch.
?
nein