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Grüner Handkäs fragte in TiereKatzen · vor 8 Jahren

Dürfen Vermieter ab jetzt wirklich keine Tierhaltung mehr verbieten?

An die Tierfreunde unter Euch: Ich habe selbst Haustiere, aber ich verstehe durchaus die Bedenken einiger Vermieter, die keine Hunde oder Katzen mehr erlauben.

Update:

@Faust: Das heisst eigentlich im Klartext, daß die Entscheidung eine sehr schwammige ist. Im Zweifelsfall hängt das dann immer vom einzelnen Richter ab, wie er die Sache einschätzt bzw. bewertet.

Update 2:

Nachtrag: Ich habe selbst zwei Katzen, bin aber der Meinung, daß man dem Vermieter nicht vorschreiben sollte, daß er auch an ( ich formuliere das jetzt bewusst so ...) Katzen oder Hunde vermieten muss.

Wenn man sich manche Mietwohnungen mit Tierhaltung ansieht, kann man verstehen, daß so mancher Vermieter die Nase davon voll hat,

9 Antworten

Bewertung
  • Mike M
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Das ist falsch, ein generelles Tierverbot ist unzulässig aber der Vermeiter kann durchaus grundsätzlich Hunde verbieten, zum Beispiel

  • Faust
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Vorsicht!

    Der BGH hat nur geurteilt, daß Haustierhaltung nicht "generell" verboten werden kann!

    "Interessen anderer Mieter und Nachbarn berücksichtigen

    Die Richter verwiesen jedoch darauf, dass die Unwirksamkeit der Klausel nicht dazu führe, "dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann".

    Vielmehr müsse eine umfassende Abwägung im Einzelfall erfolgen. Die Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn seien zu berücksichtigen. Nur wenn die "Störfaktoren" überwiegen, darf der Vermieter die Tierhaltung verbieten.

    Aktenzeichen VIII ZR 168/12

    Nachtrag:

    @Handkäs,

    so ist es.

    Es kommt also auf den Einzelfall und dann auf den Richter an,

    wenn es Spitz auf Knopf kommt.

    Das Urteil ist Arbeitsbeschaffung für die notleidenden Juristenkollegen (Rechtsanwälte)

  • vor 8 Jahren

    wenn man die Wohnungen sieht, wenn Hunde und Katzen drin gewohnt haben,

    versteht man die Entscheidung der Vermieter

    außerdem finde ich es absolut nicht tiergerecht, wenn sehr große Hunde in kleinen Wohnungen gehalten werden und dann nur zum pipi-machen 10 min raus dürfen

    es gibt auch Katzen, die kratzen die Silikonfugen aus den Fenstern

    Quelle(n): wohne in einem MFH, wo es auch Tiere gibt
  • vor 8 Jahren

    Es gibt ein brandaktuelles Urteil, was meiner Meinung nach aber nicht wirklich eine Neuerung darstellt.

    Habe gerade den Tasso- Newsletter erhalten:

    "AKTUELL: BGH kippt Verbotsklausel in Mietverträgen -

    Hunde- und Katzenhaltung zukünftig nicht grundsätzlich verboten

    Ein höchstrichterliches Urteil, das die meisten Tierhalter freuen dürfte: Der Bundesgerichtshof, das oberste Zivilgericht, hat heute entschieden, dass das bisher gültige allgemeine Verbot der Hunde- und Katzenhaltung in Formularmietverträgen unwirksam ist (Urteil vom 20.03.2013, Az VIII ZR 168/12)! Bisher galt, dass nur die Kleintierhaltung in Mietwohnungen nicht verboten werden kann.

    Das Gericht argumentierte, dass es sich bei dieser Klausel in vorformulierten Mietverträgen um eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) handele. Da ein solch generelles Verbot ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall und die Interessen des Mieters gelte, sei ein Mieter hierdurch unangemessen benachteiligt, so das Gericht. Als weiteren Grund für die Unwirksamkeit nannte das Gericht den Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), nach denen der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewähren muss. Ob die Hunde- und Katzenhaltung jedoch zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehöre, müsse im Einzelfall abgewogen werden und dürfe nicht pauschal verboten werden.

    Das Gericht weist darauf hin, dass die Unwirksamkeit der Verbotsklausel jedoch nicht automatisch bedeute, dass die Hunde- und Katzenhaltung immer und ohne Einschränkungen erlaubt ist. In der Konsequenz muss in jedem Einzelfall die gebotene Abwägung der Interessen von Vermieter und Mieter, der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen. "Tiere gewinnen in unserer Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Das Urteil trägt dieser Entwicklung Rechnung und ist daher ein absolut begrüßenswerter Schritt", kommentiert Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V., die heutige höchstrichterliche Entscheidung."

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  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Das kannst Du, aber für die Schäden mußt Du haften. Wir hatten in einem früheren Haus auch eine Mieterin die immer einen Wäscheständer mit Wasche aufhängte. Diese Wohnung conflict niemals zuvor bei irgend Jemand feucht, bei ihr dann schon mit der Zeit, erstens falsches Lüften, dann Trocknen in der Wohnung etc. der Gutachter hat schnell gewußt wo es herkam und die Kosten waren recht hoch für die Dame. Hätte sie mal auf mich gehört...... Aber ganz ehrlich ich finde es auch schlimm vom Aussehen einen Wäscheständer in der wohnung zu haben. Im undesirable lasse ich das ja noch evtl. gelten aber so??? Das hat guy mal früher so gemacht, ich habe noch nie in der Wohnung getrocknet, muß auch nicht sein. Bei united stateskönnen die Mieter draussen und drinnen trocknen und haben oft auch einen Trockner, so ergibt sich das subject Gott sei Dank nicht mehr. Ich wollte es auch nicht!

  • Berni
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Wie üblich hier im Lande: eine schwammige Entscheidung, mit der

    in der Praxis so gut wie nichts anzufangen ist !

    Die Vermieter dürfen generell eine derartige Haltung nicht verbieten.

    Jeder Fall muß einzeln "geprüft" werden.

    S o beschafft man Anwälten und Gerichten Arbeit !

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Das würde gewissen Tierfanatikern so in den Kram passen, klar.

    Nach wie vor gilt, daß der Besitzer einer Immobilie das Hausrecht hat. Und das Hausrecht beinhaltet, daß er sehr wohl Hundehaltung und auch Katzenhaltung untersagen kann.

    Es bezieht sich hier lediglich auf diese Pauschalklausel in Mietverträgen, die so jetzt nicht mehr da stehen darf.

    Es bedeutet in keinster Weise, daß jetzt automatisch das Halten von Hunden oder Katzen ohne Geneghmigung erlaubt ist.

    Wenn sich bspw. in einem 6 Parteienhaus im Laufe der Zeit ein Konsens gebildet hat, daß Tiere nicht dort gehalten werden, ist im Falle eines Auszugs von einem Mieter nicht automatisch gesagt,der ein Neumieter mit Tieren ankommen darf.

    In Absprache mit den anderen Mietparteien hat nach wie vor der Immobilienbesitzer als Eigentümer das letzte Wort.

    Schließlich leben wir hier in einer freien Marktwirtschaft, zu der auch der Bersitz von Immobilien zählt, und NICHT in einem Tierfanatiker-Kommunismus.

    Wenn ein Mieter versuchen würde, mich in Sachen Tierhaltung auszutricksen, würde der dann sehr, sehr schnell und sehr gerne wieder ausziehen WOLLEN...

    Wer sich in MEINER Immobilie aufhält, bestimme immer noch ICH, und kein Tierfanatiker !!!

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Stimmt nicht!

  • limbo
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    wenn in mietvertrag steht keine Tierhaltung ist das gültig

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