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Darf der Vermieter den zur Mietsache gehörenden Garten ohne Anmeldung betreten?

10 Antworten

Bewertung
  • cat
    Lv 7
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Vermieter und Hausverwalter sind ohne Erlaubnis des Mieters nicht berechtigt, die Mietsache zu betreten !

    Dies gilt für alle Mietsachen, die dem Mieter zum Alleingebrauch überlassen wurden !

    Etwas anderes gilt aber für Bereiche, die dem Mieter lediglich zum Mitgebrauch überlassen wurden !

    Hausfriedensbruch ist das vorsätzliche Eindringen gegen den Willen des Berechtigten in näher bestimmte Räumlichkeiten !

    Diese Räumlichkeiten sind Wohnungen, Geschäftsräume und abgeschlossene Räume (auch Garagen) !

    Gleiches gilt für das befriedete Besitztum (z.B. Garten), das in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert ist !

    LG cat !

  • Sandra
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    klares nein.

    Der Garten gehört zur Mietsache, steht entweder mit im Mietvertrag oder wurde dir ausdrücklich zur alleinigen Nutzung überlassen. Dann hat der Vermieter kein Recht, ungefragt und wann und wie er will da herumzulaufen. Hinzu kommt noch, dass es schlichtweg unhöflich ist, wenn man bei anderen Leuten ungefragt im Garten herumläuft. Das möchte dein Vermieter schliesslich auch nicht.

    Was anderes wäre es, wenn du nur eine "Gartenmitbenutzungs-Erlaubnis" hast.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Nein.

  • vor 7 Jahren

    Ist der Garten mit vermietet worden, darf der Vermieter nicht mehr ohne Genehmigung des Mieters auf sein Grundstück. Es verhält sich genauso wie mit seinem Wohnraum. Widersetzt sich der VM trotzdem begeht er Hausfriedensbruch.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
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  • Lumpi
    Lv 5
    vor 7 Jahren

    Ohne Ankündigung

    und ohne Grund

    n e i n

    das wäre

    Hausfriedensbruch

  • vor 7 Jahren

    nein

  • aeneas
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Nein, selbstverstaendlich nicht.

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Kommt drauf an, ob es sich um ein Einfamilienhaus handelt, mit Garten drumrum, oder um ein Mehrfamilienhaus, an dem man nur einen gewissen Anteil hat. Grundsätzlich würde ich aber nirgends wohnen wollen, wo ich ein Problem damit habe, dass mein Vermieter den Garten betritt. Bei mir ist das so, dass ich mich im Garten meines Vermieters rumtreibe.

  • vor 7 Jahren

    Ja. Selbstverständlich.

    Liegt jemand im Garten im Sterben, muss er so rasch wie möglich Erste Hilfe leisten.

    Dazu muss er also rein.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Das hängt davon ab, ob er Garten eingezäunt ist oder ansonsten von jedem betreten werden kann.

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