Dieser Satz steht ja immer in dem Urteil drin, wenn jemand zB einen Diebstahl begangen hat. Meist steht dann das Strafmaß in Tagessätzen für eine bestimmte Höhe drin! zB 30 Tagessätze zu 10€, dass wären dann 300€ insgesamt. Sind diese 300€ dann auch schon die Gerichtskosten, oder handelt es sich um die Strafe und die Gerichtskosten kommen dann noch mal extra dazu?
Habu2014-02-05T15:06:38Z
Beste Antwort
Bei einer Verurteilung zahl der Beklagte / Verurteilte alles. Die Höhe der Tagessätze ist von den Gerichtskosten unabhängig. Wer in einem Prozess zu 30 Tagessätzen von 10 e pro Tag verurteilt wird muß die 300e Bezahlen und auch die angefallenen Gerichtskosten. Selbst die angefallenen Anwaltsgebühren der Gegenpartei können Zivilrechtlicht ( BGB ) eingeklagt werden ^^
StrafmaÃ, die erwähnten Tagessätze, und Kosten des Verfahrens sind zwei verschiedenen Dinge und beide sind zu zahlen. Hinzu kommen kann dann noch der zivilrechtliche Ersatz des verursachten Schadens.
Zur Geldstrafe kommen zusätzlich alle Gebühren für die Gerichtsverhandlung inkl. Zeugengelder sowie die Kosten für den eigenen Strafvertreidiger und eventuelle Nebenkläger.
Gerichtskosten kommen extra... also Strafe + entsprechender Anteil am Gehalt des Richters und der Gerichtsangestellten für den Zeitraum der Verhandlung bzw. deren Vor- und Nachbereitung...