Die Kosten des Gerichts, trägt der Beklagte?

Dieser Satz steht ja immer in dem Urteil drin,
wenn jemand zB einen Diebstahl begangen hat.
Meist steht dann das Strafmaß in Tagessätzen
für eine bestimmte Höhe drin!
zB 30 Tagessätze zu 10€, dass wären dann 300€ insgesamt.
Sind diese 300€ dann auch schon die Gerichtskosten, oder
handelt es sich um die Strafe und die Gerichtskosten kommen
dann noch mal extra dazu?

Habu2014-02-05T15:06:38Z

Beste Antwort

Bei einer Verurteilung zahl der Beklagte / Verurteilte alles. Die Höhe der Tagessätze
ist von den Gerichtskosten unabhängig.
Wer in einem Prozess zu 30 Tagessätzen von 10 e pro Tag verurteilt wird muß die
300e Bezahlen und auch die angefallenen Gerichtskosten. Selbst die angefallenen
Anwaltsgebühren der Gegenpartei können Zivilrechtlicht ( BGB ) eingeklagt werden ^^

Fred2014-02-06T09:37:21Z

Die 300 Euro sind die Strafe, jedoch keine Gerichtskosten.

exenter2014-02-06T06:34:17Z

Strafmaß, die erwähnten Tagessätze, und Kosten des Verfahrens sind zwei verschiedenen Dinge und beide sind zu zahlen.
Hinzu kommen kann dann noch der zivilrechtliche Ersatz des verursachten Schadens.

?2014-02-06T00:48:57Z

Zur Geldstrafe kommen zusätzlich alle Gebühren für die Gerichtsverhandlung inkl. Zeugengelder sowie die Kosten für den eigenen Strafvertreidiger und eventuelle Nebenkläger.

Gerd2014-02-05T23:42:14Z

Gerichtskosten kommen extra... also Strafe + entsprechender Anteil am Gehalt des Richters und der Gerichtsangestellten für den Zeitraum der Verhandlung bzw. deren Vor- und Nachbereitung...


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