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Lv 5
? fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 7 Jahren

Die Kosten des Gerichts, trägt der Beklagte?

Dieser Satz steht ja immer in dem Urteil drin,

wenn jemand zB einen Diebstahl begangen hat.

Meist steht dann das Strafmaß in Tagessätzen

für eine bestimmte Höhe drin!

zB 30 Tagessätze zu 10€, dass wären dann 300€ insgesamt.

Sind diese 300€ dann auch schon die Gerichtskosten, oder

handelt es sich um die Strafe und die Gerichtskosten kommen

dann noch mal extra dazu?

5 Antworten

Bewertung
  • Habu
    Lv 7
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Bei einer Verurteilung zahl der Beklagte / Verurteilte alles. Die Höhe der Tagessätze

    ist von den Gerichtskosten unabhängig.

    Wer in einem Prozess zu 30 Tagessätzen von 10 e pro Tag verurteilt wird muß die

    300e Bezahlen und auch die angefallenen Gerichtskosten. Selbst die angefallenen

    Anwaltsgebühren der Gegenpartei können Zivilrechtlicht ( BGB ) eingeklagt werden ^^

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Zur Geldstrafe kommen zusätzlich alle Gebühren für die Gerichtsverhandlung inkl. Zeugengelder sowie die Kosten für den eigenen Strafvertreidiger und eventuelle Nebenkläger.

  • Gerd
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Gerichtskosten kommen extra... also Strafe + entsprechender Anteil am Gehalt des Richters und der Gerichtsangestellten für den Zeitraum der Verhandlung bzw. deren Vor- und Nachbereitung...

    .

  • Fred
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Die 300 Euro sind die Strafe, jedoch keine Gerichtskosten.

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  • vor 7 Jahren

    Strafmaß, die erwähnten Tagessätze, und Kosten des Verfahrens sind zwei verschiedenen Dinge und beide sind zu zahlen.

    Hinzu kommen kann dann noch der zivilrechtliche Ersatz des verursachten Schadens.

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