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SinaT
Lv 7
SinaT fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Wenn die gegnerische Partei vor Gericht nicht erscheint, fällt das Urteil dann zu meinen Gunsten aus?

Ich habe am Freitag eine Verhandlung vorm Arbeitsgericht. Ich bin der Kläger.

Derjenige, den ich verklagt habe, wird vor Gericht nicht erscheinen, er ist heute verreist.

Update:

Dass der Anwalt da sein wird ist mir klar! Es geht nur darum, dass sein persönliches (Nicht-)Erscheinen einen besonderen Eindruck beim Richter hinterlässt.

12 Antworten

Bewertung
  • blue
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein er muss sich nur durch einen Prozess Bevollmächtigten vertreten lassen.

    Und nein es hinterlässt bei dem Richter keinen Eindruck - weder positiv noch negativ.

    Und gewinnen kann man vorm Arbeitsgericht eigentlich auch nicht, da in erster Instanz es normalerweise auf einen Vergleich hinausläuft.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Irgendwas mache ich falsch, denn bei mir steht immer irgend etwas von Zwangsgeld in einer Höhe, die mich in den Schuldenturm bringen würde.

    Wenn also bei dir nicht in der Vorladung steht, daß persönliches Erscheinen angeordnet ist (samt Strafandrohung, falls man nicht erscheint), steht's auch bei der gegnerischen Partei nicht drin.

    Es bleibt also jedem freigestellt, zu erscheinen oder auch in den Urlaub zu fahren.

    Ob und welchen Eindruck das auf das Gericht machen wird, hängt vom Richter ab. Höchstwahrscheinlich allerdings gar keinen besonderen, so daß du dir deswegen keine extra Portion Hoffnung gönnen solltest.

    So eine Gerichtsverhandlung hat nichts dramatisches. Jedenfalls ist mein Respekt vor Roben in den letzten Jahren gen Null gesunken, und entsprechend trete ich da mittlerweile auch auf, falls nötig *fg*.

    Allerdings wird oft auf unschönem Niveau argumentiert und getrickst. Bleib cool, denn schlechter als jetzt kannst du dich damit kaum stellen - du kannst also nur gewinnen.

    Ich drücke dir die Daumen!

    Quelle(n): Alberich against the world ;-)
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist völlig normal, einen Termin vor dem Arbeitsgericht nicht persönlich wahrzunehmen. Solange das persönliche Erscheinen nicht angeordnet wurde, ist es dem Richter völlig wurst, ob die Partei erscheint oder sich von einem Anwalt vertreten lässt. Wäre es anders, hätte er es der Partei eben nicht freigestellt zu erscheinen, sondern sie zu dem Termin geladen. Und selbst wenn das persönliche Erscheinen angeordnet wäre, würde dem Beklagten wahrscheinlich nichts passieren, da er durch seine Reise ausreichend entschuldigt sein dürfte, insbesondere wenn es um einen kurzfristig anberaumten Termin zur Güteverhandlung geht. Anders wäre es natürlich, wenn der Termin seit einem halben Jahr feststeht und der Beklagte last minute verreist. Davon abgesehen: Das Urteil wird später seitenlang begründet. Für irgendwelche insgeheimen Vorbehalte, die darauf basieren, dass Partei xy mal nicht zur Verhandlung erschienen ist, ist überhaupt kein Raum. Wer was anderes sagt, hat vielleicht viel Phantasie, aber nicht unbedingt Ahnung.

    @sagabona

    > In den meisten Fällen sind diese aber nicht offen erkennbar

    Dafür hat man ja dann seinen Anwalt. Die Richter können sich auch nicht erlauben, reihenweise Parteien wegen fehlerhafter oder gar willkürlicher Rechtsanwendung in Berufung oder Revision zu treiben. Gerade in Hinblick auf die Tatsache, dass zumindest in den oberen Instanzen Anwaltszwang besteht und es den Anwälten, die die Fälle bearbeiten, auffallen dürfte.

  • savage
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    nee, wenn er von seinem anwalt vertreten wird, dann muss er nicht anwesend sein. okay, kommt vielleicht auf den richter an, aber sei dir nicht so sicher....

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  • vor 1 Jahrzehnt

    das wurst hatte auch neen prozess vorm arbeitsgericht und die gegenpartei erschien bei keinen der verhandlungen(2) und lies sich vertreten..hätte es auch so machen können(nicht erschinen und neen anwalt schicken).das hat nichts mit dem ausgang des urteils zutun.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn sein persönliches erscheinen verordnet wurde, ergeht ein versäumnisurteil zu deinen gunsten und du gewinnst den prozess, aber vielleicht hat er auch einen wichtigen grund und der anwalt wird gegen das Versäumnisurteil Einspruch einlegen, dann wird das verfahren wieder zurückgestellt, wir es vor der säumnis war...

    also ich würde mir da jetzt nicht so große hoffnungen machen...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, die gegnerische Partei kann sich auch von ihrem Anwalt vertreten lassen. Das ist sogar ziemlich üblich.

    Nein, das wirft beim Richter kein schlechtes Licht auf die Gegenseite, denn, wie gesagt, es kommt sehr oft vor, es ist normal.

  • vor 1 Jahrzehnt

    >Für irgendwelche insgeheimen Vorbehalte, die darauf basieren, dass Partei xy mal nicht zur Verhandlung erschienen ist, ist überhaupt kein Raum. Wer was anderes sagt, hat vielleicht viel Phantasie, aber nicht unbedingt Ahnung.

    Wo Raum sein soll, da wird er geschaffen und das hat am wenigsten mit Phantasy zu tun.

    Da gibt es Begründungen (Richter Schaffer LG Bückeburg) in denen zB. drinsteht, dass bei Eingaben von Proleten am Landgericht hypothetisch anzunehmen ist, dass diese Eingaben fehlerhaft sind und man daher als Prolet den Prozeß automatisch verlieren muß. Da stehen die Vorbehalte sogar in der Begründung! In den meisten Fällen sind diese aber nicht offen erkennbar:

    http://justiz.ju.funpic.de/

    Es ist in der Regel eher nachteilig, wenn man ganz ohne anwaltliche Vertretung agiert, weil viele Richter dagegen etwas haben. Wenn nur der Anwalt kommt und auch dieser nur vorgeladen ist, dann habe ich noch nicht erlebt das, das Nachteile hätte. Das ganze ist aber halt insgesamt wie eine Lotterie. Bei einem anderen Richter kann das persönliche Erscheinen Nachteilig sein, wenn es demjenigen darauf ankommen sollte. Dem Gesetz nach braucht man grundsätzlich nicht erscheinen wenn man nicht vorgeladen ist. Wenn man rechtlich aber etwas von der Sache gut versteht wird man lieber dabei sein wollen, damit man den Anwalt überwachen kann.

    >Irgendwas mache ich falsch, denn bei mir steht immer irgend etwas von Zwangsgeld in einer Höhe, die mich in den Schuldenturm bringen würde.

    Das ist grundsätzlich bei Zeugen so. In Zivilverfahren braucht man halt nicht strafbewehrt erscheinen, weil man dann (irgendwann) das Verfahren verlieren wird und daher selbst ein Interesse am Erscheinen vorhanden ist.

    Und Zeugen, die ansonsten keinen Bock oder besseres anderes zu tun hätten, will man dort auch erscheinen lassen und da hilft man ein wenig nach.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, es ist durchaus üblich, dass Beklagte, vor allem in Zivilsachen, sich nur von Ihren Anwälten vertreten lassen.

    Ich habe das auch viel zu spät mitbekommen.

    mfG gw38

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich gehe davon aus das es ein Zivilprozess ist.

    Wenn er nicht erscheint gibt es ein Versäumnisurteil.

    Klar, wenn ein Anwalt da ist braucht er nicht zu kommen und es gibt ein normales Urteil.

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