Kann man ohne den Fahrzeugschein ein Auto anmelden? Ich habe nur den fahrzeugBrief und den hu+Au Bericht bekommen. Auto wurde abgemeldet gekauft. Könnte es eventuell Probleme bei der Anmeldung geben?
2013-12-31T03:00:16Z
Wie geht man da am besten vor wenn ich sage ich habe den Fahrzeugschein nicht erhalten? Den kaufvertrag habe ich und den Wagen habe ich von Privat gekauft es ist ein VW Polo 6N. Zulassungsbezirk ist SU.
A2013-12-30T14:57:58Z
Beste Antwort
Bei der Zulassungsstelle fragen. Ich habe es so in Erinnerung, dass beim abmelden in den Fahrzeugschein "abgemeldet am ....." reingestempelt wird, du kriegst ihn mit und gibst den Fahrzeugschein ab wenn du ihn wieder anmeldest, d.h. er wird erst dann eingezogen. Falls die Zulassungsstelle den alten Fahrzeugschein zum anmelden haben will musst du halt fragen was du denen vorlegen musst (Verlusterklärung oder so), zumindest hast du ja den Brief. Oder du fragst nochmal den Verkäufer ob er den Schein hat.
@Lucky Looo.... ja, vielleicht verwechsel ich etwas das dann auch von wahrscheinlich 99,5% der anderen Leute verwechselt wird; ich hab mal kurz gegoogelt; angeblich gibt es heute bei abmelden die Frage ob man stilllegen oder abmelden möchte beim "abmelden" nicht mehr und bisher war es mit für micht "abgemeldeten" Fahrzeugen so, dass ich den "Fahrzeugschein" (EU Zulassungsbestätigung teil I oder 2) nachher mit irgendeinem neuen Häkchen wieder in der Hand hatte. Wahrscheinlich neben "vorübergehende Stilllegung", da "endgültige Außerbetriebssetzung" wohl Schrottpresse heißen würde. Warum im Bild paar Zeilen durchgestrichen sind find ich auch komisch.
Aber im Endeffekt wird das die Zulassungsstelle am besten wissen.
Bei Fahrzeugbrief bekommst du eine Abmeldebescheinigung die ist normalerweise Grün und wird von der Zulassungsstelle gleich auf die Rechte Innenseite des Fahrzeugbriefes getackert. Der Fahrzeugschein wird dabei eingezogen.
Hast du die Zulassungsbescheinigung II, und nicht mehr die Zulassungsbescheinigung I, dann musst du den Verlust melden. Denn bei der Abmeldung bekommt man die Zulassungsbescheinigung I mit einen Vermerk und Siegel, das es Abgemeldet wurde. Und diese benötigst du auch zur Anmeldung.
Also ohne Zulassungsbescheinigung II und Zulassungsbescheinigung I kannst du kein Fahrzeug anmelden. Da hilft dir auch kein TÃV und AU.
Nur wenn du den alten Fahrzeugbrief hast und die Abmeldebescheinigung dann geht eine Anmeldung mit gültigen TÃV/AU
ich glaube, fahrzeugschein wird bei vorübergehende stilllegung NICHT mehr eingezogen. grund soll sein:
wenn der fahrzeugbrief bei der bank liegt und der fahrzeugschein wird beim abmelden eingezogen, so muss die bank bei der wiederanmeldung den fahrzeugbrief an die zulassungsstelle schicken, die zulassungsstelle informiert dich, dass der kfz-brief da ist und dass du jetzt kommen kannst.
nach dem anmelden muss die zulassungsstelle den kfz-brief wieder der bank aushändigen, auf deutsch: zuviel prozedur. --
hier ein link der stadt ludwigsburg: http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/verkehr/kfz-zulassung/was-sie-mitbringen-muessen/wiederzulassung-des-fahrzeugs-auf-den-bisherigen-halter-im-landkreis-ludwigsburg/
da steht bei WIEDERZULASSUNG "zulassungsbescheinigung teil 1 mitbringen (fahrzeugschein)
aha...fahrzeugschein und NICHT fahrzeugbrief...wie kannst du fahrzeugschein beim wiederzulassen mitbringen, wenn er beim abmelden eingezogen wird?
Wie schon erwähnt, kann es keinen Fahrzeugschein geben, wenn das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt ist. Der wird eingezogen.
Du benötigst folgende Unterlagen: Fahrzeugbrief, bzw. neue Bezeichnung: Zulassungsbescheinigung Teil 2 HU und AU Bericht Deinen Personalausweis Einen Nachweis über die Versicherung: früher war das eine Deckungskarte. Nun bekommt man nur noch eine Nummer.
Wenn Du das alles hast, sollte es keine Probs geben. :-)