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Kann man OHNE Führerschein ein Auto anmelden?

Hallo,

mein Freund soll für seinen Bruder ( dieser hat eine Zwangsabmeldung wegen nicht bezahlter Versicherung und Steuern) ein neues Auto anmelden.

Meine Frage ist nun ob dies OHNE Führerschein seitens meines Freundes überhaupt möglich ist und wenn ja mit welcher Steuer - und Versicherungshöhe er rechnen muss.

Darf sein Bruder dann überhaput den Wagen fahren??

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ja das kann er, denn halter ist nicht gleich fahrer

    halter kann auch die großmutter sein. - das ist da völlig egal.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, er darf den Wagen auf sich selbst versichern, muss dann allerdings angeben das andere mit dem Fahrzeug fahren, was meistens schon zu Aufschlägen führt.

    Wenn er vorher noch kein Fahrzeug auf sich angemeldet hatte wird er wahrscheinlich wie jeder Neueinsteiger mit einer hohen Prozentzahl einsteigen.

    Die Versicherungshöhe ist abhängig vom Fahrzeugtyp, Alter, Fahrerfahrung usw.. Variiert also von Fall zu Fall.

    Quelle(n): Onkel ohne Führerschein meldete Auto für mich, über sich, an.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja ,er kann das Auto seines Bruders anmelden, wenn er über 18 ist, !Steuer und Versicherung

    werden nach dem jeweiligen Automodell berechnet.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Halter benötigt keinen Führerschein. Wer das Auto fähren darf hängt von der Versicherung ab.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, er kann das Auto anmelden. Er ist somit der Fahrzeughalter und muss dementsprechend die Steuern zahlen. Diese Richten sich nach Schadstoffklasse und ccm des Fahrzeugs.

    Es ist auch möglich, dass sein Bruder das Fahrzeug versichert, obwohl er nicht der Halter desselben ist. Die Versicherungshöhe hängt vom Fahrzeug, der Schadenfreiheitsklasse und anderen Faktoren ab. Da kann man pauschal keine Antwort drauf geben. Aber um einen ungefähren Anhaltspunkt zu haben kann man im Internet mit der Typschlüsselnummer und der SF-Klasse ausrechnen lassen.

    Er soll sich das gut überlegen. Wenn seinem Bruder schon einmal das Fahrzeug zwangsabgemeldet wurde, dann ist es doch sehr wahrscheinlich, dass er wieder Steuern und Versicherung nicht bezahlt und dann bleibt dein Freund auf den Kosten für die KFZ-Steuer und auch für alle weiteren Folgen die aus nicht bezahlter Versicherung resultieren sitzen.

    Ich hoffe ich konnte helfen!

    Liebe Gruß

    Hexchen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, kann er. 175%- Vers.- Beitrag (für den Bruder)

    Der Bruder darf fahren, wenn in der Police angegeben ist.

  • mzi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    ja das kann er durchaus. Er muss seinen Bruder dann als Fahrer mitangeben.

    Aber, wenn sein Bruder jetzt schon die Versicherung und Steuer nicht bezahlen kann, wie will er es dann machen ?

    Die Steuer wird gleich bleiben. Dein Freund wird allerdings eine Versicherungsprämie bekommen die so im Bereich von 125% liegen dürfte. Vermutlich noch höher.

    Er soll besser die Finger davon lassen, es sei denn er hat zu viel Geld und kann problemlos alles bezahlen.

    Gruß

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