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Auto ohne Fahrzeugschein anmelden?
Kann man ohne den Fahrzeugschein ein Auto anmelden? Ich habe nur den fahrzeugBrief und den hu+Au Bericht bekommen. Auto wurde abgemeldet gekauft. Könnte es eventuell Probleme bei der Anmeldung geben?
Wie geht man da am besten vor wenn ich sage ich habe den Fahrzeugschein nicht erhalten? Den kaufvertrag habe ich und den Wagen habe ich von Privat gekauft es ist ein VW Polo 6N. Zulassungsbezirk ist SU.
7 Antworten
- ALv 5vor 7 JahrenBeste Antwort
Bei der Zulassungsstelle fragen. Ich habe es so in Erinnerung, dass beim abmelden in den Fahrzeugschein "abgemeldet am ....." reingestempelt wird, du kriegst ihn mit und gibst den Fahrzeugschein ab wenn du ihn wieder anmeldest, d.h. er wird erst dann eingezogen. Falls die Zulassungsstelle den alten Fahrzeugschein zum anmelden haben will musst du halt fragen was du denen vorlegen musst (Verlusterklärung oder so), zumindest hast du ja den Brief.
Oder du fragst nochmal den Verkäufer ob er den Schein hat.
@Lucky Looo.... ja, vielleicht verwechsel ich etwas das dann auch von wahrscheinlich 99,5% der anderen Leute verwechselt wird; ich hab mal kurz gegoogelt; angeblich gibt es heute bei abmelden die Frage ob man stilllegen oder abmelden möchte beim "abmelden" nicht mehr und bisher war es mit für micht "abgemeldeten" Fahrzeugen so, dass ich den "Fahrzeugschein" (EU Zulassungsbestätigung teil I oder 2) nachher mit irgendeinem neuen Häkchen wieder in der Hand hatte. Wahrscheinlich neben "vorübergehende Stilllegung", da "endgültige Außerbetriebssetzung" wohl Schrottpresse heißen würde. Warum im Bild paar Zeilen durchgestrichen sind find ich auch komisch.
Aber im Endeffekt wird das die Zulassungsstelle am besten wissen.
- Slovak08Lv 7vor 7 Jahren
Der Fahrzeugschein wurde bei der Abmeldung eingezogen und bei der Neuanmeldung bekommst du einen neuen Fahrzeugschein.
- vor 7 Jahren
ähhhh, Fahrzeugschein wird ausgestellt beim anmelden.
Und zusammen mit dem entfernen der Stempelkleber
beim abmelden wieder eingezogen. Ein abgemeldetes
Fahrzeug kann also gar keinen Schein haben.
Der Fahrzeugbrief, Tüv und bei Umbauten die
ABE Papiere sind die einzigen Dokumente.
Ps @ A
Du verwechselst stilllegen und abmelden.
Wenn man nur für eine bestimmte Zeit
ohne Zulassung, aber ohne Verkaufsabsicht
stehen lassen will, bis zu einem Jahr,
kann man zeitweilig stilllegen.
Aber wenn man innerhalb des Jahres
nicht selber anmeldet, meldet man komplett ab.
PPs@ A
endgültige bedeutet nur Einzug des Fahrzeugbriefes.
Die Kiste kann dann in der Schrottpresse landen,
aber auch wieder eine Abnahme zum StraÃenverkehr ,
samt neuen Brief,erlangen.
Diese Variante kommt häufig bei groÃen Umbauten
am Fahrzeug vor. Wenn man selber langsam
seine Wunschkiste zusammenschraubt.
Es ist sogar so, das prinzipiell jeder sein Auto selber
konstruieren und zusammen basteln darf.
Lediglich die die technischen Normvorgaben
für die Zulassung müssen beachtet werden.
Und dann eine Einzelabnahme vom Tüv,
- k lLv 5vor 7 Jahren
Bei Fahrzeugbrief bekommst du eine Abmeldebescheinigung die ist normalerweise Grün und wird von der Zulassungsstelle gleich auf die Rechte Innenseite des Fahrzeugbriefes getackert. Der Fahrzeugschein wird dabei eingezogen.
Hast du die Zulassungsbescheinigung II, und nicht mehr die Zulassungsbescheinigung I, dann musst du den Verlust melden. Denn bei der Abmeldung bekommt man die Zulassungsbescheinigung I mit einen Vermerk und Siegel, das es Abgemeldet wurde. Und diese benötigst du auch zur Anmeldung.
Also ohne Zulassungsbescheinigung II und Zulassungsbescheinigung I kannst du kein Fahrzeug anmelden. Da hilft dir auch kein TÃV und AU.
Nur wenn du den alten Fahrzeugbrief hast und die Abmeldebescheinigung dann geht eine Anmeldung mit gültigen TÃV/AU
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- marko bremerLv 4vor 7 Jahren
ich glaube, fahrzeugschein wird bei vorübergehende stilllegung NICHT mehr eingezogen. grund soll sein:
wenn der fahrzeugbrief bei der bank liegt und der fahrzeugschein wird beim abmelden eingezogen, so muss die bank bei der wiederanmeldung den fahrzeugbrief an die zulassungsstelle schicken, die zulassungsstelle informiert dich, dass der kfz-brief da ist und dass du jetzt kommen kannst.
nach dem anmelden muss die zulassungsstelle den kfz-brief wieder der bank aushändigen, auf deutsch: zuviel prozedur.
--
hier ein link der stadt ludwigsburg:
http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerge...
da steht bei WIEDERZULASSUNG "zulassungsbescheinigung teil 1 mitbringen (fahrzeugschein)
aha...fahrzeugschein und NICHT fahrzeugbrief...wie kannst du fahrzeugschein beim wiederzulassen mitbringen, wenn er beim abmelden eingezogen wird?
- ?Lv 5vor 7 Jahren
Wie schon erwähnt, kann es keinen Fahrzeugschein geben, wenn das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt ist. Der wird eingezogen.
Du benötigst folgende Unterlagen:
Fahrzeugbrief, bzw. neue Bezeichnung: Zulassungsbescheinigung Teil 2
HU und AU Bericht
Deinen Personalausweis
Einen Nachweis über die Versicherung: früher war das eine Deckungskarte. Nun bekommt man nur noch eine Nummer.
Wenn Du das alles hast, sollte es keine Probs geben. :-)