Feiertagsregelung (RP - BW ?)?
Hallo zusammen,
ich arbeite in einem großem Unternehmen als Auszubildender.
Mein Ausbildungsort ist laut Ausbildungsvertrag in Ba-Wü, jedoch bin ich gerade in einer Zweigstelle in RP "eingestellt".
Jetzt das Problem: Der 6. Januar ist in Ba-Wü ein Feiertag, in RP nicht.
Mein Chef sagt, dass ich an diesem Tag in der Zweigstelle arbeiten muss, da es diesen Feiertag in RP nicht gebe.
Wie sieht es aus ? Habe ich ein Anrecht auf diesen Feiertag ?
MfG Timo